STEUERRECHT
An Pflicht zur Vorfinanzierung von Umsatzsteuer zweifelt BFH
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München (jur). Deutschland muss die Umsatzsteuerpflicht größerer Unternehmen möglicherweise neu regeln. In einem am Mittwoch, 20. September 2017, veröffentlichten Urteil äußerte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel, ob die bisherige Pflicht, die Steuer teilweise vorzufinanzieren, mit EU-Recht vereinbar ist (Az.: V R 51/16). Entsprechende Fragen legten die Münchener Richter daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 500.000 Euro gilt in Deutschland die sogenannte Sollbesteuerung. Danach wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Ausstellen einer Rechnung fällig, unabhängig vom Zahlungstermin. Kleinere Unternehmen und alle Selbstständigen können dagegen die „Istbesteuerung“ wählen, bei der die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang zu entrichten ist. Weitere Ausnahmen sind in Härtefällen möglich.
Spielvermittler kriegt Provision in Raten über die Vertragslaufzeit verteilt
In dem nun vom BFH verhandelten Fall geht es um einen Spielervermittler im Profifußball. Er erhält die von ihm in Rechnung gestellte Provision in Raten über die Vertragslaufzeit verteilt – und auch das nur, wenn der Spieler bei seinem neuen Verein tatsächlich einen Vertrag unterschreibt und eine entsprechende Spielerlaubnis bekommt.
Mit seiner Klage machte der Spielervermittler geltend, es könne nicht sein, dass er Umsatzsteuer für Einnahmen bezahlen muss, die er teilweise erst in zwei Jahren oder unter Umständen auch gar nicht bekommt.
Entscheidung in Luxemburg frühestens Ende 2018
Der BFH verwies nun zwar auf die entsprechende jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Allerdings hatten die Münchener Richter nun Zweifel, ob diese mit dem Mehrwertsteuersystem der EU in Einklang steht. Um dies zu klären, richtete der BFH mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 21. Juni 2017 mehrere Fragen an den EuGH.
Eine Entscheidung in Luxemburg wird allerdings wohl frühestens Ende 2018 ergehen. Sie wird besondere Bedeutung für Branchen mit schlechter Zahlungsmoral haben, zudem für Ratenverkäufe und für Rechnungen mit langen Zahlungsfristen, die dann wie hier eventuell auch noch an künftige Bedingungen geknüpft sind.
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