INTERNATIONALES RECHT
Apostille Bosnien Herzegowina
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Apostille Bosnien Herzegowina
Der Gebrauch von Dokumenten in Bosnien und Herzegowina ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Bosnien und Herzegowinas ist nicht erforderlich.
Urkunden aus Bosnien und Herzegowina werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend „legalisiert“ sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Bosnien und Herzegowina ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 im Jahr 1965 beigetreten.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Die Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen.
Zuständig für die Apostille sind Gerichte.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Ausbildungsunterlagen staatlichen Musters (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Handelsregisterauszüge
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Die Urkunden auf Bosnisch, Serbisch oder Kroatisch können beglaubigt werden.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Grundsätzliches zum Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina
Ganz allgemein gilt, dass der Urkunden- und Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dokumente, die hierzulande Rechtsgültigkeit haben, sind in dem südosteuropäischen Land erst dann gültig, wenn ihre Echtheit offiziell bestätigt wurde, sie müssen zuvor eine Legalisierung durchlaufen. Eine solche Legalisation für Bosnien-Herzegowina wäre ein recht langwierige und bürokratische Angelegenheit, gäbe es nicht die Haager Apostille. Dieser 1961 erarbeitete internationale Rechtsweg sieht ein Übereinkommen zwischen zwei Staaten vor, nach denen nicht der Konsular für die Legalisierung von Urkunden verantwortlich ist, sondern die inländischen Behörden selbst. Für deutsche Reisende bedeutet das Folgendes: Sie müssen für ihre Legalisation Bosnien-Herzegowina nicht Kontakt zur bosnische Botschaft aufnehmen. Vielmehr nehmen die deutschen Behörden im Rahmen des Übereinkommens die Legalisierung der Urkunden vor, sie bestätigen sozusagen die Echtheit ihrer Dokumente. Mit dem Ausstellen der Apostille für ein Dokument in Deutschland gilt die Legalisation für Bosnien-Herzegowina als abgeschlossen, das Schriftstück hat in diesem Land Rechtsgültigkeit.
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Welche Behörde stellt die Apostille aus?
Wer in Deutschland für die Apostille zuständig ist, hängt davon ab, wer das jeweilige Dokument ausgestellt hat. So ist für Urkunden des Bundes in der Regel das Bundesverwaltungsamt zuständig. Wurden die Dokumente in den Ländern ausgestellt, so können etwa die Justizverwaltungsbehörden, Landes- und Amtsgerichte sowie Innenministerien und Bezirksgerichte die zuständigen Behörden für die Apostille sein. Wer sich nicht sicher ist, mit welcher Stelle er für die Legalisation Bosnien-Herzegowina Kontakt aufnehmen muss, der sollte beim Ersteller der Urkunde nachfragen. Für Handelsurkunden, etwa für Ursprungszeugnisse, sind meist die Handels- und Handwerkskammern für die Apostille und somit für die Legalisation für Bosnien-Herzegowina zuständig.
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Rechtsanwalt Prnjavorac
Bosnien und Herzegowina