VERKEHRSRECHT
Autos sichergestellt nach Fahren ohne Führerschein
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Köln (jur). Wer ohne Führerschein immer wieder Auto fährt und zahlreiche Verkehrsverstöße begeht, kann sein Fahrzeug verlieren. Die Polizei darf das Auto sicherstellen, wenn damit „eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“ abgewendet wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 20 L 3178/16).
Im konkreten Fall nannte ein 18-Jähriger einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 sein Eigen. Nur einen Führerschein hatte der stolze Autoeigentümer nicht. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, regelmäßig seine Sportwagen zu fahren. Seit September 2014 zählte die Polizei mindestens 20 Fahrten ohne Führerschein.
Fahrer wollte sich durch Flucht den Polizeikontrollen entziehen
Polizeikontrollen versuchte er sich mit Flucht zu entziehen. Bei anschließenden Verfolgungen kam es zu zahlreichen Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen sowie Gefährdungen des Straßenverkehrs durch rücksichtsloses Verhalten und Nötigungen.
Polizei hat Fahrzeuge des 18-Jährigen eingezogen
Da die Polizei keine Verhaltensänderung bei dem 18-Jährigen erreichen konnte, zog sie kurzerhand die Fahrzeuge ein. Die Sicherstellung führt dazu, dass der führerscheinlose Autofahrer die Autos dauerhaft nicht mehr nutzen kann. Er kann die Fahrzeuge lediglich noch verkaufen.
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die polizeiliche Verfügung zur Sicherstellung beantragt
Gegen die polizeiliche Verfügung zur Sicherstellung der Autos beantragte der 18-Jährige vor Gericht bis Abschluss des Hauptverfahrens einstweiligen Rechtsschutz.
Erforderlichkeit der Sicherstellung nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gegeben
Doch das Verwaltungsgericht hatte kein Einsehen. Der Antragsteller sei ein „Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte“. Er sei offenkundig nicht in der Lage, sein Verhalten eigenständig zu kontrollieren und sich regelkonform zu verhalten. Mit seiner Fahrweise nehme er schwerste Verletzungen und auch den Tod anderer Menschen in Kauf.
Die Sicherstellung der Fahrzeuge sei hier erforderlich gewesen, um eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, entschieden die Kölner Richter.
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