ARBEITSRECHT
BAG: Keine Kürzung des Urlaubs bei Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 10.02.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Urlaubsanspruch beim Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf (AZ.: 9 AZR 53/14).
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Das gilt wohl jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Wechsel den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Mit seiner Entscheidung stellt das BAG damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Umrechnung der Urlaubstage zu erfolgen hatte, wenn sich die Wochenarbeitstage verringerten, nicht mehr festhält. Damit folgt das BAG der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil v. 22.04.2010, AZ.: C-486/08).
Der hiesige Kläger wechselte mitten im Jahr von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung und reduzierte zugleich seine Wochenarbeitstage von fünf auf vier. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Nach seinem Wechsel meinte die Beklagte, der Kläger habe statt des tariflichen Anspruchs auf 30 Urlaubstage nur noch 2 Urlaubstage, da er nur noch an vier anstatt an fünf Tagen arbeite und zwar auch für die Zeit, in welcher er noch in Vollzeit beschäftigt war.
Der Kläger meint, die Kürzung der Urlaubstage für die Zeit, in der er noch Vollzeit gearbeitet habe, sei unzulässig. Vielmehr habe er einen Anspruch auf 27 Urlaubstage (15 für die erste Hälfte und 12 für die zweite Hälfte des Jahres). Dem folgt das BAG.
Zwar, so das BAG, sei im TVöD geregelt, dass sich der für die Fünftagewoche bestimmte Erholungsurlaub nach einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche vermindere, allerdings verstoße die Vorschrift gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften und sei daher unwirksam, soweit dadurch die während der Vollzeit erworbenen Urlaubstage gemindert würden.
Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher verschiedene zivilrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Es ist nicht immer leicht, den Überblick zu behalten, insbesondere wenn auch Unionsrecht eine Rolle spielt. Gerade wenn es um die diversen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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