ASYLRECHT
Bei Abschiebung nach Russland sieht EGMR keine Foltergefahr
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Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat keine Bedenken gegen die Abschiebung eines in Deutschland aufgewachsenen mutmaßlichen islamistischen Terrorverdächtigen nach Russland. Wie die Straßburger Richter in einem am Donnerstag, 30. November 2017, verkündeten Urteil entschieden, gebe es keine ausreichenden Hinweise, dass dem Mann im Falle einer Abschiebung Folter oder eine unmenschliche Behandlung drohe (Az.: 54646/17).
Der Beschwerdeführer ist in Dagestan im Nordkaukasus geboren, ist aber in Deutschland aufgewachsen. Hier schloss er sich nach Erkenntnissen des Bundesamtes für den Verfassungsschutz der „radikal-islamistischen Szene“ an. Im Dezember 2014 hatten die deutschen Behörden gegen ihn ein Ausreiseverbot erlassen. Es wurde befürchtet, dass der Mann ansonsten nach Syrien ausreist und dort für den sogenannten Islamischen Staat kämpft.
Nach Hinweisen auf terroristischen Anschlag Abschiebung nach Moskau versucht
Als die Polizei Hinweise erhielt, dass der Beschwerdeführer einen terroristischen Anschlag in Deutschland plant, folgte eine Wohnungsdurchsuchung. Dabei wurden auf seinem Smartphone und Tablet-Computer über 42.000 Fotos und rund 1.000 Videos entdeckt, die islamistische Gewalttaten zeigten. Die Ermittler fanden schließlich auch noch eine Bauanleitung für Sprengsätze.
Die deutschen Behörden wollten daraufhin den Islamisten nach Moskau abschieben.
Islamist scheitert vor Gericht bei Wehrung gegen Abschiebung
Dieser wehrte sich gerichtlich. In Russland drohten ihm Folter und eine unmenschliche Behandlung. Er verwies dabei auf den Konflikt zwischen Russland und Islamisten in Dagestan.
Die deutschen Gerichte hielten die geplante Abschiebung für zulässig. Zum einen würde er nach Moskau abgeschoben, Verfolgung drohe ihm allenfalls in Dagestan. Zum anderen gebe es einen Bericht des „Komitees gegen Folter“, eine Nichtregierungsorganisation, die Folter und eine unmenschliche Behandlung für nicht wahrscheinlich hält.
Auch der EGMR hat gegen die geplante Abschiebung des Terrorverdächtigen keine Einwände. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass dem Mann bei einer Abschiebung nach Moskau Folter oder eine unmenschliche Behandlung drohe. Im Nordkaukasus gebe es zwar Konflikte zwischen Russland und Islamisten. Der Beschwerdeführer habe dorthin jedoch keinerlei Verbindungen, da er seit seinem dritten Lebensjahr in Deutschland lebt.
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