SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Bei Operation vergessenes Tuchband erst nach 17 Jahren entdeckt: 8000 Euro
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8.000 Euro Schmerzensgeld für Patientin
Eine heute 48jährige Patientin erhält ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro, weil Ärzte eines Krankenhauses im März 1985 ein während einer Operation verwendetes sogenanntes Tuchband in ihrem Unterleib vergaßen. Nach der Operation litt die Frau über viele Jahre an Bauch- und Unterleibsschmerzen. Sie befand sich deshalb ab 1990 durchgehend in ärztlicher Behandlung. Erst Ende 2001 stellte eine Frauenärztin im Narbenbereich der Operation einen Knoten fest und vermutete darin die Ursache für die Beschwerden der Patientin. Im Februar 2002, also fast 17 Jahre nach der Erstoperation, unterzog sie sich deshalb einem erneuten Eingriff, in dessen Verlauf ihr ein 13 cm langes, bei der Operation im März 1985 vergessenes Tuchband aus dem Unterleib entfernt wurde; es war in die alte Narbe eingewachsen. Nach diesem Eingriff hörten die Bauch- und Unterleibsschmerzen auf.
Das Landgericht Braunschweig sprach der Patientin in erster Instanz ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zu. Das beklagte Krankenhaus legte Berufung ein und vertrat die Auffassung, der Patientin seien nur 2.500 Euro zuzubilligen.
In der Berufungsverhandlung vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig am 05. August 2004 hat das Krankenhaus die Berufung zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Die Richter des OLG hatten zuvor auf die fehlende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels hingewiesen und deutlich gemacht, dass nach ihrer Auffassung der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag von 8.000 Euro in Anbetracht der lang andauernden Gesundheitsbeeinträchtigungen eher niedrig bemessen sei.
Landgericht Braunschweig (4 O 2339/02) vom 03.03.2004