VERKEHRSRECHT
Bei Unfall auch an Haushaltsführungsschaden denken!
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Der Haushaltsführungsschaden ist ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannter Schadensposten, der in der Praxis häufig übersehen wird. Was hat es damit auf sich?
Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung ist ein Beitrag für den Familienunterhalt, der entsprechend der Familienarbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. dann ist auch die hauswirtschaftliche Versorgung in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzustellen. Wird eine Person bei einem Unfall verletzt, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, steht ihr ein eigener Schadensersatzansprüch in Geld zu; dies auch dann, wenn sie ihre Arbeit bis zum Unfall in der Regel unentgeltlich erbracht hat. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Haushalt und ist von dessen Größe, der dazu gehörenden Personenzahl, der Mithilfeverpflichtung anderer Familienangehöriger und weiter davon abhängig, ob der oder die Geschädigte teil- oder vollerwerbstätig ist.
Das Ausmaß des Ausfalles hängt zum einen vom Arbeitszeitaufwand des betreffenden Haushaltstyps und zum anderen von der haushaltsspezifischen Minderung, die durch die Verletzung eingetreten ist, ab. Sie ist dabei nicht an der allgemeinen Minderung der Erwerbstätigkeit auszurichten.
Damit bei einem Unfall sämtliche Schadenspositionen geltend gemacht werden, sollte unmittelbar eine Anwältin bzw. ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Die Kosten für diese Inanspruchnahme trägt in der Regel derjenige, der den Unfall verursacht hat.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de