VERFASSUNGSRECHT
Beim Klimacamp Augsburg handelt es sich um eine geschützte Versammlung
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München. Klimacamps können verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen sein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat mit einem am Donnerstag, 21. April 2022, verkündeten Urteil das seit Juli 2020 bestehende Klimacamp Augsburg als Versammlung eingestuft (Az.: 10 B 21.1694). Von der Versammlungsfreiheit seien „vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen“ geschützt.
Fridays For Future hatte zum 1. Juli 2020 hat neben dem Augsburger Rathaus ein „Klimacamp“ mit Zelten und Pavillons aufgebaut. Damit wollten die Klimaaktivisten vor allem gegen die Klimapolitik insbesondere auch der Stadt Augsburg protestieren.
Von der Stadt wurde das Camp jedoch nicht als Versammlung anerkannt und am 10. Juli 2020 die Räumung angeordnet.
Dagegen legte Fridays For Future Klage ein. Diese war sowohl vor dem Verwaltungsgericht Augsburg als auch vor dem VGH in München erfolgreich.
Der VGH betont in seiner Begründung, dass das Grundgesetz verschiedene Versammlungsformen schütze. Auch Workshops für die Vorbereitung anderer Veranstaltungen oder das Malen von Plakaten haben Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung dargestellt.
Der VGH wies das Argument der Stadt zurück, dass Klimacamps mehr eine jugendliche Spaßveranstaltung seien. Auch bei Vorliegen von Spaßelementen sei das „Gesamtgepräge“ entscheidend. In seinem Urteil vom 08.03.2022 hat der VGH entschieden, dass das Camp zumindest für die hier streitige Anfangszeit vom 1. bis 10. Juli 2020 eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen sei.
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