BERUFSUNFäHIGKEITSVERSICHERUNG
Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist beim Vergleich zu beachten?
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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich: Wie kalkulieren die BU-Versicherer ihre Tarife?
Versicherungsunternehmen bieten in der Regel jeweils mehrere Tarife einer Berufsunfähigkeitsversicherung an und orientieren sich dabei an verschiedenen Berufsgruppen. Stellen Akademiker ein eher geringes Risiko dar, so gelten Menschen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten als besonders gefährdet. Manche Tarife stehen darüber hinaus nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen offen.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe des Beitrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung und sind bei einem Vergleich zu beachten:
- das Alter bei Versicherungsantritt
- bestehende Vorerkrankungen
- der ausgeübte Beruf
- die Länge der vereinbarten Laufzeit
- die Länge des Leistungszeitraumes
- und die Höhe der gewünschten Rente
Die Laufzeit legt fest, bis zu welchem Zeitpunkt Sie eine Rente beantragen können. Der Leistungszeitraum bestimmt dagegen, wie lange der Anbieter Ihnen eine Rente zahlt.
Vorerkrankungen führen regelmäßig zu einer höheren Versicherungsprämie. Manche Anbieter schließen dagegen mithilfe von Klauseln bestimmte Krankheiten oder bestimmte Bereiche des Körpers vom Versicherungsschutz aus. Auch die Ausübung besonders risikoreicher Berufe führt zu höheren Prämien – im Extremfall können bestimmte Berufsgruppen unter Umständen überhaupt keinen Versicherungsschutz erhalten, wie beispielsweise Piloten. Darüber hinaus wirken sich auch gefährliche Hobbys auf die Beitragshöhe aus. Hierzu zählen beispielsweise Fallschirmspringen oder Bergsteigen. Dagegen bieten die Versicherer für Berufsanfänger oft besondere Tarife, die in den ersten Jahren mit geringeren Beiträgen bei vollem Leistungsumfang locken.
Was sollte ich bei der Festsetzung der Versicherungssumme beachten?
Im Schadensfall sollte Ihnen die Versicherung die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Hierfür sind etwa 75 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erforderlich. Zu den Lebenshaltungskosten zählen eventuell auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – und dies bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters von 67 Jahren. Daher sollte man die Höhe der monatlichen Versicherungsleistung nicht zu niedrig bemessen – im Durchschnitt sehen die Verträge monatliche Leistungen von etwa 2000 Euro vor. Um Deckungslücken zu vermeiden, empfiehlt sich eine Versicherungsdauer bis zum Beginn der Regelaltersrente. Vermeiden Sie eine Verrentung zu einem früheren Datum, da Sie sich diese Option durch deutliche Abschläge bei der Rentenhöhe erkaufen
Ein Vertrag mit Beitragsdynamik sorgt zusätzlich für den Ausgleich der Inflation - der Beitrag erhöht sich jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, ohne dass der Anbieter in diesem Zusammenhang eine erneute Gesundheitsprüfung fordert. Als Rückversicherung gegen eine zu hohe Beitragsbelastung besteht die Möglichkeit, der Erhöhung zu widersprechen. Sollten Sie davon in drei Jahren hintereinander Gebrauch machen, setzt der Versicherer die Dynamik dauerhaft aus und die Höhe des Beitrags bleibt bis zum Vertragsende gleich. Übrigens lässt sich auch mithilfe einer dauerhaften Leistungsdynamik der Teuerung ein Schnippchen schlagen: In diesem Fall sieht der Vertrag eine jährliche Erhöhung der Versicherungsleistung um einen festgelegten Prozentsatz vor.
In den Tarifen der Versicherer ist von einem Brutto- und einem Nettobeitrag die Rede. Der Nettobeitrag entspricht der monatlichen Prämie zum Vertragsbeginn. Als Reaktion auf geänderte Bedingungen an den Kapitalmärkten kann der Anbieter allerdings eine Anpassung bis zu Höhe des Bruttobeitrags vornehmen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte der vertraglich vorgesehene Unterschied zwischen Brutto- und der Nettobeitrag möglichst gering sein.
Auf welche Punkte sollte ich in den Tarifen besonders achten?
Als besonders wichtig gilt der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Fehlt diese Klausel im Vertrag, kann der Anbieter den Versicherten im Schadensfall auf eine andere Tätigkeit verweisen – unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt in diesem Bereich überhaupt freie Stellen anbietet. Schon der theoretische Verweis auf eine geeignete Tätigkeit ermöglicht es dem Versicherungsunternehmen auf diese Weise, einen Antrag auf Leistung abzulehnen.
Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht eine Aufstockung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies kann beispielsweise bei folgenden Ereignissen sinnvoll sein:
- Heirat
- Geburt von Kindern
- Erwerb einer Immobilie
- Gehaltserhöhung
- Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit
Die Erhöhung des Versicherungsschutzes ist in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist zu beantragen und –abhängig vom gewählten Tarif – nur bis zu einem bestimmten Alter möglich. Achtung: Sofern für die Erhöhung des Beitrags ein neuer Vertrag erforderlich ist, können sich geänderte Bedingungen nachteilig auswirken.
Im Vertrag legt der ferner Anbieter fest, wie lang ein Prognosezeitraum sein muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entsteht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Dauer der ärztlich attestierten voraussichtlichen Berufsunfähigkeit. Als vorteilhaft erweist sich die Begrenzung des erforderlichen Prognosezeitraumes auf maximal sechs Monate. In diesem Fall begründet eine prognostizierte Berufsunfähigkeit von mehr als einem halben Jahr automatisch einen Leistungsanspruch ab Antragstellung. Der Vertrag regelt ferner den Anspruch des Versicherten auf eine rückwirkende Leistung. In diesem Fall entstehen im Schadensfall Ansprüche bereits ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn diese erst später festgestellt wird. Vorteilhaft ist die Garantie einer rückwirkenden Leistung für die Dauer mehrerer Jahre.
Im Normalfall beginnt der Versicherungsschutz nach Annahme des Vertrages durch den Versicherer. Die abweichende vertragliche Festlegung einer Karenzzeit wirkt zunächst aufgrund einer günstigeren Gestaltung der Beiträge attraktiv. In der Praxis zahlt der Versicherte bei dieser Option jedoch ab Versicherungsbeginn Beiträge, erhält aber einen Rentenanspruch erst nach einer festgelegten Wartezeit. Das ist bei anderen Versicherungen, wie beispielsweise bei der Zahnzusatzversicherung, auch so üblich. Im Schadensfall entsteht auf diese Weise innerhalb der Karenzzeit eine Deckungslücke, in der Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren und – je nach Tarif – weiterhin Ihre Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Als vorteilhaft erweist sich die Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung der Beitragszahlungen, ohne dass gleichzeitig der Versicherungsschutz erlischt. Auf diese Weise lässt sich bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten eine Kündigung der BU-Versicherung vermeiden. In der Regel sehen die Klauseln zwar eine spätere Nachzahlung der gestundeten Beiträge oder eine Verminderung der Versicherungsleistungen vor. Darüber hinaus führen manche Anbieter nach Ende der Zahlungspause auch eine erneute Gesundheitsprüfung durch. Bedenken Sie jedoch, dass Sie nach der Kündigung eines Vertrages eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur noch zu deutlich schlechteren Bedingungen erhalten.
Welche Zusatzleistungen bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an?
Je nach Art und Umfang der Erkrankung stehen Versicherte oft vor besonderen Herausforderungen. Die Tarife der Versicherer bieten für diese Fälle zahlreiche Zusatzleistungen, von denen manche sogar schon im Versicherungsschutz enthalten sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um folgende Angebote:
- Sofortleistungen nach schweren Unfällen
- Organisation von Haushaltshilfen, Pflegemaßnahmen oder Kinderbetreuung
- Einmalzahlungen bei einer Erkrankung eines Kindes
- vorgezogene Leistungen bei geringer Lebenserwartung
- Beratungsangebote
Eine Infektionsklausel sichert darüber hinaus besonders Berufstätige im Gesundheits– und Lebensmittelbereich ab, die wegen Ansteckungsgefahr für mindestens sechs Monate Ihre Tätigkeit nicht ausüben dürfen. Selbstständige und Freiberufler profitieren dagegen von einer Umorganisationsklausel: In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf die Prüfung, inwieweit durch eine Umorganisation der Praxis oder des Betriebes eine Tätigkeit des Betroffenen weiter möglich ist.
Manche Verträge bieten dem Versicherten eine Beitragsrückgewähr, sofern er während der Laufzeit keine Leistung beantragt. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer bei Vertragsende eventuelle Überschüsse zuzüglich Zinsen ausgezahlt. Alternativ sehen manche Tarife eine Verrechnung der Beiträge mit erwirtschafteten Überschüssen vor. Allerdings sind diese Leistungen nicht garantiert, sondern hängen vielmehr von der Situation auf dem Kapitalmarkt ab.