STEUERRECHT
Bevorstehender automatischer Datenaustausch bei Krypto-Transaktionen: Wichtige Punkte und Handlungsempfehlungen
Autor: Marcel Ruhlmann, LL.M. (UCT) - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Der am 25.10.2024 veröffentlichtet Referentenentwurf zum DAC 8-Umsetzungsgesetz setzt die EU-Richtlinie um, die mehr Transparenz bei Krypto-Steuern schaffen soll.
1. Geplante gesetzliche Neuerungen
Kernpunkte sind:
- Anwendungsbereich: Betrifft alle Krypto-Dienstleister (CASPs) in der EU (Börsen, Wallet-Anbieter, Broker).
- Meldeflichten: CASPs müssen detaillierte Transaktionsdaten sammeln und an Finanzbehörden melden (z. B. Datum, Beträge, Wallet-Adressen, Identitäten der Beteiligten).
- Automatischer Austausch: EU-weite Weitergabe der Daten ab Januar 2026 für Transaktionen ab 2024.
- Erfasste Assets: Kryptowährungen, Stablecoins, NFTs und andere digitale Vermögenswerte.
(Hinweis: Es handelt sich um einen Referentenentwurf – finale Regelungen können noch angepasst werden)
2. Aufbereitung von Krypto-Transaktionen für das Finanzamt
Zur Einhaltung von DAC 8 und deutschen Steuervorschriften:
- Dokumentation: Führen Sie lückenlose Aufzeichnungen über alle Transaktionen, inklusive:
- Datum und Art (Kauf, Verkauf, Tausch).
- Beträge in Euro (Anschaffungs- und Veräußerungswert).
- Wallet-Adressen und Gegenparteien.
- Steuertools: Nutzen Sie Software (z. B. CoinTracking, Blockpit), um Gewinne/Verluste automatisch zu berechnen und Berichte für das Finanzamt zu erstellen.
- Fristen: Krypto-Gewinne müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden (Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres, bei Steuerberater: 28. Februar).
Strafen: Unterlassene Meldungen können zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen.
3. Selbstanzeige für vergangene Transaktionen prüfen
Falls frühere Krypto-Gewinne nicht versteuert wurden:
- Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige:
1. Vollständigkeit: Alle nicht gemeldeten Einkünfte (auch außerhalb von Krypto) offenlegen.
2. Richtigkeit: Korrekte Berechnung von Steuernachzahlung, Zinsen und ggf. Strafen.
3. Zeitpunkt: Einreichen, bevor das Finanzamt eine Außenprüfung einleitet.
4. Zahlung: Begleichung der Nachzahlung umgehend.
- Vorgehen:
1. Alte Transaktionen rekonstruieren (z. B. über Börsen-Auszüge oder Blockchain-Explorer).
2. Korrigierte Steuererklärungen für die betroffenen Jahre nachreichen.
3. Schriftliche Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Risiken: Unvollständige Angaben machen die Selbstanzeige unwirksam – es drohen Nachzahlungen, Geldstrafen (bis zu 10 % der hinterzogenen Steuer) oder Strafverfolgung.
4. Empfehlung
Durch frühzeitige Vorbereitung und transparente Dokumentation können Sie Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden. Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung.