INKASSO/FORDERUNGSEINZUG
BGH macht Weg für Sammelklageninkasso für Schweizer VW-Kunden frei
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Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weg für die Diesel-Sammelklage eines Inkassodienstleisters für über 2.000 VW-Kunden in der Schweiz freigemacht. Die Klage ist auch ohne eine besondere Erlaubnis für „Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht“ zulässig, urteilte der BGH am Montag, 13. Juni 2022, in Karlsruhe (Az.: VIa ZR 418/21).
Auch in der Schweiz fordern zahlreiche VW-Kunden Schadenersatz wegen der Abgasmanipulationen des Konzerns. In dem nun entschiedenen Musterfall geht es um einen VW Tiguan mit dem abgasmanipulierten Dieselmotor EA 189. Wie zahlreiche weitere VW-Kunden hat auch hier der Autofahrer seine Rechte an den Düsseldorfer Inkassodienstleister „financialright claims“ abgetreten. Dieser macht im Zuge eines sogenannten Sammelklageninkassos Ansprüche für 2.004 VW-Kunden in Höhe von insgesamt 800.000 Euro geltend.
Das Landgericht und auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatten die Klage abgewiesen (Urteil des OLG Braunschweig vom 07. Oktober 2021, Az.: 8 U 40/21; JurAgentur-Meldung vom 8. Oktober 2021). Die Vertretung der Schweizer VW-Kunden erfordere vorrangig Kenntnisse im Schweizer Recht. Diese habe financialright claims nicht nachgewiesen. Neben der Zulassung für Inkassodienstleistungen fehle dem Unternehmen die hier nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zusätzlich notwendige Erlaubnis für „Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht“.
Doch eine solche zusätzliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, urteilte der BGH. Um den mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgten Schutzzweck zu erreichen, sei dies nicht notwendig.
Daher wies der BGH den Streit an das OLG Braunschweig zurück. Dies muss nun inhaltlich prüfen, inwieweit die Forderungen berechtigt sind.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock