BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
BGH: Unwirksamkeit von Banken-Teilentgelt-Klausel
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 27.01.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Klauseln, wonach ein einheitlicher Preis pro Buchungsposten als Teilentgelt der privaten Kontoführung bestimmt wird, unwirksam sind.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Hier klagt ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank auf Unterlassung der Verwendung der entsprechenden Klausel gegenüber Verbrauchern. Die Klausel sah einen Preis in Höhe von 0,35 Euro pro Buchungsposten neben dem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung privater Girokonten vor.
In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos (Landgericht Bamberg, Urteil v. 09.10.2012, AZ.: 1 O 91/12; Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 17.04.2013, AZ.: 3 U 229/12). Nunmehr entschied der BGH, dass die betreffende Klausel unwirksam ist und von der Beklagten nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde die Verwendung inhaltsgleicher Klauseln untersagt. Dies gilt nach Auffassung des BGH jedenfalls dann, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich auf die betreffende Klausel aufmerksam gemacht wird.
Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über AGB im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht standhält. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verbraucher auch die Kosten für eine etwaige fehlerhafte Buchung zu tragen habe, denn so sei die Klausel auszulegen.
Dies weiche von den gesetzlichen Vorschriften des BGB ab, denn danach hat eine Bank keinen Anspruch auf ein Entgelt bei fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrages. Der BGH meint außerdem, dass die Bank den Aufwand zur Erfüllung ihrer eigenen Pflichten auf die Kunden abwälze, indem sie 0,35 Euro pro Buchung verlange, insbesondere in dem Fall, dass es sich um eine Berichtigungsbuchung handelt.
Darin sah der BGH ein Abweichen vom (halb-)zwingende Recht zum Nachteil des Kunden, was wiederum zur Unwirksamkeit wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden führe.
Gerade zwischen Banken und Verbrauchern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Im Bankenrecht ist entsprechendes Fachwissen sowie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung häufig der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche. AGB spielen auch hier immer wieder eine bedeutende Rolle. Ein Rechtsanwalt kann diese bei Zweifeln auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
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