BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
BGH zur Bankenentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht.
Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung verklagt. Diese hatten eine für Immobiliendarlehen auch bei Banken übliche Formularklausel der Sparkasse gerügt.
Dabei ging es um die vorzeitige Rückzahlung von Immobiliendarlehen durch den Verbraucher. Da wegen der vorzeitigen Rückzahlung der Bank Zinsen entgehen, kann sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Im Darlehensvertrag werden üblicherweise dem Verbraucher aber auch Sondertilgungsrechte gewährt. Das sind festgelegte Beträge, die er jährlich über den regulären Tilgungsbeitrag hinaus zurückzahlen kann, ohne dass die Bank eine Entschädigung geltend macht. Oft erkaufen sich Verbraucher diesen Vorteil, indem sie höhere Darlehenszinsen vereinbaren.
Die Sparkasse Aurich-Norden hatte allerdings per Formularklausel festgelegt, dass der Kunde bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zwar Vorfälligkeitszinsen als Entschädigung zahlen muss. Zukünftige Sondertilgungsrechte, die er bis zum Ende des Darlehenszeitraums hätte geltend machen können, sollten jedoch bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen nicht mindernd berücksichtigt werden.
Damit werde aber der Verbraucher unzulässig benachteiligt, urteilte der BGH. Die Bank könne sich bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung den daraus entstandenen Zinsschaden ersetzen lassen. „Ersatzfähig ist der Zinsschaden jedoch lediglich für den Zeitraum rechtlich geschützter Zinserwartung des Darlehensgebers“, so die Karlsruher Richter. Wurden dem Verbraucher Sondertilgungsrechte eingeräumt, müsse davon ausgegangen werden, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung diese bis zum Ende des Darlehensvertrages in Anspruch genommen werden.
Die der Bank zustehende Zinsentschädigung für die vorzeitige Darlehensrückzahlung müsse durch die Berücksichtigung der zukünftigen Sondertilgungsrechte geringer ausfallen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte nach eigenen Angaben in der Vergangenheit auch andere Kreditinstitute wegen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und der unterlassenen Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten erfolgreich abgemahnt. Dazu gehören die Sparkasse Südholstein, die Ergo Versicherungsgruppe AG, die AXA Krankenversicherungs AG, die DBV-Winterthur Lebensversicherungs AG oder auch die Sparkasse Vest Recklinghausen.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage