URHEBERRECHT
Bilderklau im Internet: Ihr Leitfaden als Fotograf und Rechteinhaber – Schutz und Durchsetzung Ihrer Urheberrechte durch Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
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Die digitale Welt bietet Fotografen und Rechteinhabern immense Möglichkeiten, ihre Werke zu verbreiten und zu monetarisieren. Doch leider birgt sie auch die Gefahr des unbefugten Gebrauchs – den sogenannten Bilderklau. Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber-, Medien- und IT-Recht, unterstütze ich Sie von meiner Kanzlei Rechtsanwalt Kramarz aus dabei, Ihre wertvollen Bildrechte effektiv zu schützen und gegen Verletzungen vorzugehen.
Was bedeutet Bilderklau und welche Rechte haben Sie?
Bilderklau bezeichnet die unautorisierte Nutzung Ihrer urheberrechtlich geschützten Fotografien im Internet oder in anderen Medien. Als Urheber eines Lichtbildwerks oder Lichtbildes genießen Sie umfassenden Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ihre wichtigsten Rechte umfassen:
- Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG): Nur Sie dürfen Kopien Ihres Bildes erstellen.
- Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG): Nur Sie dürfen Ihr Bild der Öffentlichkeit anbieten oder in Verkehr bringen.
- Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG): Nur Sie dürfen Ihr Bild öffentlich ausstellen.
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Nur Sie dürfen Ihr Bild im Internet oder auf andere Weise öffentlich zugänglich machen.
- Urhebernennungsrecht (§ 13 UrhG): Sie haben das Recht, als Urheber Ihres Bildes genannt zu werden.
Die Gefahren des Bilderklau für Fotografen und Rechteinhaber:
Unautorisierte Bildnutzungen können für Sie als Rechteinhaber erhebliche negative Folgen haben:
- Finanzielle Verluste: Ihnen entgehen Lizenzgebühren und potenzielle Aufträge.
- Wertminderung Ihrer Werke: Eine inflationäre Verbreitung Ihrer Bilder kann deren Exklusivität und kommerziellen Wert mindern.
- Verwässerung Ihrer Urheberschaft: Ohne korrekte Urhebernennung wird Ihre Autorenschaft möglicherweise nicht erkannt.
- Reputationsschäden: Eine unprofessionelle oder kontextfremde Nutzung Ihrer Bilder kann Ihrem Ruf schaden.
Was tun bei Bilderklau? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten:
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder unbefugt genutzt werden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung:
- Abmahnung: Durch eine anwaltliche Abmahnung fordern Sie den Verletzer zur Unterlassung der Nutzung, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Schadensersatz auf.
- Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen kann beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um die unbefugte Nutzung schnellstmöglich zu stoppen.
- Schadensersatzklage: Sie haben Anspruch auf Schadensersatz für die widerrechtliche Nutzung Ihrer Bilder. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich in der Regel nach den üblichen Lizenzgebühren (MFM-Tabelle).
- Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG): Sie können vom Verletzer Auskunft über den Umfang der Nutzung verlangen, um Ihren Schadensersatzanspruch beziffern zu können.
- Unterlassungsklage: Sie können gerichtlich untersagen lassen, dass der Verletzer Ihre Bilder weiterhin unbefugt nutzt.
- Strafanzeige (§ 106 UrhG): In bestimmten Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Urheberrechtsverletzung, kann auch eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden.
Wie Sie Bilderklau vorbeugen können:
Auch wenn ein hundertprozentiger Schutz nicht möglich ist, können Sie präventive Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Bilderklau zu minimieren:
- Wasserzeichen: Fügen Sie Ihren Bildern unaufdringliche, aber effektive Wasserzeichen hinzu.
- Copyright-Vermerk: Kennzeichnen Sie Ihre Bilder deutlich mit Ihrem Copyright-Namen und dem Jahr der Erstellung (z.B. © Christian Kramarz [Jahr]).
- Niedrige Auflösung für Online-Veröffentlichungen: Stellen Sie online nur Vorschaubilder in geringer Auflösung bereit.
- Lizenzbedingungen klar kommunizieren: Wenn Sie Ihre Bilder lizenzieren, stellen Sie die Nutzungsbedingungen klar und deutlich dar.
- Regelmäßige Überprüfung: Überwachen Sie das Internet regelmäßig nach unbefugten Nutzungen Ihrer Bilder.
Die Expertise von Rechtsanwalt Christian Kramarz:
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber-, Medien- und IT-Recht verfüge ich, Christian Kramarz, LL.M., über die spezialisierte Expertise und langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte als Fotograf und Rechteinhaber umfassend zu schützen und effektiv durchzusetzen. Meine Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung und engagierte Vertretung in allen Fragen des Urheberrechts.
Mein Angebot für Sie:
- Beratung zur Prävention von Bilderklau: Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Bilder bestmöglich schützen können.
- Prüfung und Durchsetzung Ihrer Urheberrechte: Ich unterstütze Sie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
- Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen: Ich helfe Ihnen, rechtssichere Lizenzbedingungen zu formulieren.
- Vertretung bei Abmahnungen und Gerichtsverfahren: Ich stehe Ihnen engagiert zur Seite, wenn Ihre Bildrechte verletzt wurden.
Profitieren Sie von meiner Expertise:
Meine Qualifikationen als LL.M. (Master of Laws) sowie die Fachanwaltschaften im Urheber-, Medien- und IT-Recht ermöglichen es mir, die komplexen rechtlichen und technischen Aspekte des Bilderklau umfassend zu beurteilen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Kostenlose Erstberatung:
Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Situation unverbindlich zu besprechen und Ihnen erste Handlungsempfehlungen zu geben. Kontaktieren Sie mich einfach über meine Webseite: kanzlei-kramarz.de.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz:
Für eine persönliche Beratung oder zur Vereinbarung eines Termins erreichen Sie meine Kanzlei "Rechtsanwalt Kramarz" über meine Kontaktseite: kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Weiterführende Informationen:
Dieser Ratgeber basiert thematisch auf meinem Artikel "[Titel des Originalartikels]" auf der Webseite meiner Kanzlei. Dort finden Sie detailliertere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Bilderklau: [Link zum Originalartikel: https://kanzlei-kramarz.de/rechtsanwalt-bilderklau/].
Schützen Sie Ihre wertvollen Werke – Rechtsanwalt Kramarz unterstützt Sie dabei!