URHEBERRECHT
Bilderklau im Internet – wie Sie als Urheber rechtlich dagegen vorgehen
Autor: Christian Radermacher - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Ihre Fotos wurden ungefragt auf einer Website verwendet?
Ob Produktfotos, Portraits, Eventbilder oder Social-Media-Content – täglich werden tausende Bilder im Internet unerlaubt kopiert und veröffentlicht. Die Folge: Der Urheber bleibt außen vor, während Dritte mit dem Werk Klicks oder Einnahmen generieren.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig. Denn jedes Foto ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt – und seine Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers.
Was kann ich als Fotograf oder Urheber tun?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung:
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Abmahnung mit Unterlassungsforderung
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Aufforderung zur Auskunft über Nutzungsumfang
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Schadensersatz – meist berechnet nach MFM-Tabelle
Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass der Sachverhalt gerichtsfest dokumentiert, die Verantwortlichen ermittelt und die Ansprüche rechtssicher durchgesetzt werden.
Sollte ich selbst eine Abmahnung verschicken?
Davon ist in der Regel abzuraten. Selbst wenn die Rechtslage klar erscheint, können Formfehler bei einer eigenhändigen Abmahnung dazu führen, dass Ihre Ansprüche abgewiesen oder gar kostenträchtig zurückgewiesen werden.
Wir als KANZLEI 441 übernehmen das für Sie – mit Erfahrung, Nachdruck und rechtlicher Präzision.
Wenn Ihre Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, sollten Sie schnell handeln – nicht nur aus Prinzip, sondern auch, um Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
www.kanzlei441.de
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