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BVerfG schützt Meinungsfreiheit: Journalist darf Regierung kritisieren
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BVerfG schützt Meinungsfreiheit: Journalist darf Regierung kritisieren © Symbolgrafik:© U. J. Alexander - stock.adobe.com
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten statt, der gegen die gerichtliche Untersagung seiner kritischen Äußerung zur Bundesregierung geklagt hatte (Az.: 1 BvR 2290/23).
Journalist kritisiert Regierungshilfe an Taliban, Gericht untersagt Äußerung
Am 25. August 2023 teilte der Journalist auf der Plattform „X“ einen Beitrag, der eine Kurznachricht mit einem Link zu einem Artikel des Online-Nachrichtenmagazins enthielt. Dieser Artikel thematisierte, dass die Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan insgesamt 371 Millionen Euro für Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt hat.
Der Journalist äußerte dazu kritisch: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“.
Das Kammergericht verbot diese Äußerung auf Antrag der Bundesregierung, da sie als unwahr eingestuft und als potenziell schädlich für das Ansehen der Regierung angesehen wurde.
BVerfG: Staat muss auch scharfe Kritik tolerieren – Meinungsfreiheit gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Verbot der Äußerung eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit darstellt.
Es betonte, dass der Staat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten muss und dass der Ehrenschutz des Staates nicht dazu dienen darf, ihn vor öffentlicher Kritik zu schützen. Die Richter stellten klar, dass die Äußerung im Kontext des verlinkten Artikels zu sehen ist, der eine Tatsachengrundlage bot und somit die Äußerung eher als zugespitzte Meinung denn als unwahre Tatsachenbehauptung zu verstehen ist.
Das Kammergericht habe den Kontext und den Charakter der Äußerung als Meinungsäußerung nicht richtig gewürdigt.
Tipp: Es ist ratsam, bei der Formulierung kritischer Meinungen sicherzustellen, dass diese deutlich als persönliche Meinung oder Kommentar gekennzeichnet sind, insbesondere wenn sie auf Tatsachen beruhen, die öffentlich zugänglich und überprüfbar sind. Dies stärkt die Position gegen mögliche rechtliche Einwände.