DATENSCHUTZRECHT
Dashcams kosten Geld und das nicht nur beim Kauf – Private Aufzeichnungen des Verkehrs aus dem Auto heraus verstoßen gegen den Datenschutz
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Eine 52-jährige aus München hatte an ihrem Fahrzeug vorne und hinten eine Videokamera angebracht, mit der sie den laufenden öffentlichen Verkehr filmte. Das Amtsgericht München verurteilte die Frau zu einer Geldbuße von 150 Euro wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind (AG München, Urteil vom 09.08.2017, AZ.: 1112 OWi 300Js 121012/17).
Doppelt teures Vergnügen
Am 11.08.2016 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr parkte die Münchnerin ihren BMW X1 in München. Das Fahrzeug verfügte über zwei Dashcams. Beide Kameras filmten den öffentlichen Verkehrsbereich vor und hinter dem Fahrzeug. Während der rund dreistündigen Aufnahme fuhren drei Fahrzeuge vor oder hinter den Wagen. Als sie wieder zu ihrem Fahrzeug zurückkehre, sah sie, dass ihr Auto beschädigt wurde. Danach übergab sie die Videoaufnahmen der Polizei.
Daraufhin wurde gegen sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Gegen den folgenden Bußgeldbescheid legte sie Einspruch ein. Sie war der Ansicht, dass sie ein schützenswertes Interesse an den Filmaufnahmen hätte, denn dadurch könne sie den Täter ausfindig machen, der ihr Fahrzeug angerempelt hatte.
Amtsgericht München wendet das Datenschutzrecht konsequent an
Das Gericht sah in dem Verhalten der Münchnerin einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Die sich auf der Straße aufhaltenden Personen hätten ein Recht darauf, dass ihre informationelle Selbstbestimmung gewahrt werde. Es könne nicht sein, dass alle in Deutschland lebenden Menschen täglich mit diversen Kameras den Straßenraum filmen würden. Das Verhalten der Frau stelle einen schwerwiegenden Eingriff in den Datenschutz dar.
Das Vorbringen der Frau, dass dies ja nur der Strafaufklärung diene, ließ das Gericht nicht durchgehen. Auch das Argument, dass auf den Aufnahmen nur das Auto und weniger die Gesichter der Fahrer der Wagen zu sehen war überzeugte das Gericht nicht. Mit dem Datenschutz sei dieses Verhalten nicht vereinbar.
Mildernde Umstände für die Münchnerin
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können bis zu 300.000 Euro kosten. Für die Festsetzung des Bußgelds setzte das Gericht mildernde Maßstäbe an. Berücksichtigt wurde, dass die Münchnerin rund 1.500 Euro netto verdiente und ihr bereits in der Vergangenheit ein anderer Fahrer das Auto beschädigt hatte.
Was in Russland zum Alltag im Verkehr gehört, sollte man auf deutschen Straßen besser sein lassen. Das schont einerseits den Geldbeutel und spart viel Zeit. Auch wenn ein nicht aufgeklärter Lackschaden sehr teuer werden kann, wird er mit einer Dashcam nur noch teurer. Mehr Informationen zum Thema Datenschutzrecht und Datenschutz finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/datenschutz-datenschutzrecht.html