VERKEHRSRECHT
Der ?Dritte Mann? - von Richtern als Ausrede entlarvt
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KÖLN (DAV). Wer sein Auto alkoholbedingt zu Schrott fährt, sollte sich gut überlegen, ob er seiner Versicherung eine windige Geschichte als Rechtfertigung anbietet. Spätestens bei Gericht kann eine solche Ausrede nämlich zum Bumerang werden. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Ein Autofahrer hatte seine Vollkasko-Versicherung verklagt, nachdem diese den Unfallschaden an seinem Sportwagen nicht begleichen wollte. Der Mann war zwar kurz nach der Kollision mit über zwei Promille Blutalkohol nahe dem Unfallort angetroffen worden, bestritt jedoch, am Steuer gesessen zu haben. Bei der Polizei wusste er angeblich wegen einer Erinnerungslücke nicht, wer der Fahrer war. Im Schadensformular war es dann ein Unbekannter, den er bei einer Feier getroffen hatte.
Die Richter listeten auf: Wenn der Kläger tatsächlich keine Erinnerung an den Unfall mehr hatte, könne er auch nicht wissen, ob er oder ein Dritter gefahren war. Der Fahrersitz war optimal auf den Kläger eingestellt, er hatte alle Schlüssel bei sich. Eine Unfallzeugin sah nur den Kläger vom beschädigten Auto weglaufen und niemand anders. Ein ?Fluchtimpuls? aber mache nur Sinn, wenn man Probleme mit der Polizei befürchte. Zudem widerspreche es jeder Lebenserfahrung, dass man einen zuvor völlig Unbekannten, den man zufällig in einer Kneipe getroffen habe, ans Steuer seines wertvollen und schnellen Autos lasse. Und dann sei da noch ein ähnlicher Unfall drei Jahre früher gewesen, bei dem der Kläger (mit 2,5 Promille) Zeugen gegenüber geprahlt habe, er werde bei der Polizei aussagen, nicht gefahren zu sein.
Das alles reichte den Richtern für das Ergebnis der Beweiswürdigung: Der Kläger hat betrunken am Steuer seines Autos den Unfall verursacht und bleibt deshalb auf dem Schaden und den Prozesskosten sitzen.
Landgericht Köln
Urteil vom 30. Juli 2003
Aktenzeichen: 20 O 131/03
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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