VERSICHERUNGSRECHT
Der folgenschwere Rotlichtverstoß
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Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers, wenn der Versicherungsnehmer eine rote Ampel missachtet und hierdurch einen Unfall verursacht
Kurzfassung
Ein Rotlichtverstoß mit anschließendem Verkehrsunfall kann teuer werden: Es drohen nicht nur ein saftiges Bußgeld von 125 €, ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Unter Umständen verliert der Pkw-Fahrer auch seinen Kaskoschutz und bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen.
So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage eines trotz roter Ampel in die Kreuzung gefahrenen und dort einen Unfall verursachenden Automobilisten ab. Er wollte von seiner Kaskoversicherung den an seinem Wagen entstandenen Schaden von rund 13.000 € ersetzt haben. Der Autofahrer habe den Versicherungsfall nämlich grob fahrlässig herbeigeführt.
Sachverhalt
Und schon war es passiert: Im Kreuzungsbereich stieß der spätere Kläger mit seinem VW Polo mit einem aus der Gegenrichtung kommenden, nach links abbiegenden Pkw zusammen. Er hatte die Rot zeigende Ampel übersehen und war ungebremst mit ca. 70 km/h in die Kreuzung eingefahren. Zumindest für den eigenen Schaden sollte der Kaskoversicherer aufkommen. Er habe sich nicht in grober Weise fahrlässig verhalten - verteidigte sich der Versicherte. Die Straßenführung an der Unfallstelle sei unübersichtlich und verwirrend gewesen, die Ampel nur schwer erkennbar.
Gerichtsentscheidung
Doch hiermit drang er weder bei der Versicherung noch beim Landgericht Coburg durch. Zwar handle nicht jeder grob fahrlässig, der das Rotlicht einer Verkehrsampel nicht beachte. Doch spreche die durchgeführte Beweisaufnahme gegen den Kläger: Die von ihm übersehene Ampel sei schon von weitem gut sichtbar gewesen. Sie habe bereits mehrere Sekunden lang Rotlicht gezeigt, als der Kläger in die Kreuzung eingefahren sei. Falls er die Verkehrssituation als verwirrend empfunden habe, hätte er die Geschwindigkeit verringern und vorsichtig die Kreuzung befahren müssen. Insgeamt sei das Verhalten des Klägers nicht mehr zu entschuldigen. Er habe daher auch den Kaskoschutz verloren.
Fazit
Für die begangenen eigenen Fehler muss man vor allem selbst gerade stehen - auch in finanzieller Hinsicht.
( Urteil des Landgerichts Coburg vom 23.03.2004, Az: 11 O 920/03; rechtskräftig