VERKEHRSRECHT
Der Markt entscheidet: Merkantiler Minderwert bei begehrten ?Exoten? geringer
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ERFURT (DAV). Der so genannte merkantile Minderwert für einen Unfallwagen fällt bei begehrten ?Exoten? weit geringer aus als bei Durchschnitts-Serienfahrzeugen. Dies hat das Landgericht Erfurt im Fall eines bei einem Autobahn-Unfall beschädigten Ferrari F 50 festgestellt. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht.
In der Entscheidung ging es um eine Kollision mit einem der weltweit begehrten Fahrzeuge, von dem nur 349 Exemplare hergestellt worden sind. Der von seinem Halter geleaste rote Luxus-Sportwagen war erheblich beschädigt worden. Eine Ferrari-Fachwerkstatt brauchte 206 Tage, um das gute Stück wieder aufzubauen. Die Reparaturkosten betrugen rund 220.000 Euro. In seiner Klage gegen den Unfall-Kontrahenten machte der Mann außerdem rund 128.000 Euro Wertminderung geltend.
Diesen Posten erkannte das Gericht in dieser Höhe nicht an. Für einen Ferrari F 50 gebe es mehr Kaufinteressenten als Fahrzeuge. Deshalb sei es ?nicht zwingend, dass der Markt einen Unfallschaden mit Abschlägen bestraft?, meinten die Richter. Ein solches seltenes Fahrzeug habe nur einen sehr kleinen Markt. Für dessen Teilnehmer sei ein Unfall nicht entscheidend, sofern die Schäden - wie hier - fachgerecht repariert wurden. Die Kammer folgte bei der Schätzung des Minderwerts schließlich einem Gutachter und legte die Summe auf rund 33.500 Euro fest. Dass zwischenzeitlich ein Modellwechsel stattgefunden hatte und der F 50 nicht mehr Ferraris Spitzenmodell war, blieb unberücksichtigt.
Der wieder hergerichtete Wagen wurde übrigens, wie es im Urteil hieß, zwischenzeitlich für 374.000 Euro weiterverkauft.
Landgericht Erfurt
Urteil vom 6. Februar 2003
Aktenzeichen: 8 O 835/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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