URHEBERRECHT
Die AdSimple GmbH lässt erneut wegen "Datenschutz Generator" abmahnen
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die AdSimple GmbH aus Österreich lässt erneut durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer wegen urheberrechtswidriger Nutzung eines "Datenschutz Generators" abmahnen.
Über die AdSimple GmbH:
Die AdSimple GmbH ist eine Content Marketing Agentur, welche nach eigenen Angaben auf über 10 Jahre Erfahrung im Online Marketing zurückgreifen kann.
Die AdSimple GmbH bietet auf ihrer Website verschiedenste Tools für Websites an, um vor allem die Websites von Unternehmen bekannter zu machen. Zu diesen Tools gehören unter anderem ein sogenannter "Datenschutz Generator", ein "Impressums Generator", ein "Cookie Manager" und vieles mehr.
Über den AdSimple "Datenschutz Generator":
Der AdSimple "Datenschutzgenerator" soll laut AdSimple dazu dienen, dass Websites für ihre Kunden deutlich zu erkennen geben wie die Kundendaten von der Website verarbeitet und genutzt werden.
Der "Datenschutzgenerator" soll in "Windeseile" kostenlos eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen, die individuell zu jeder Website passt.
Zur kostenlosen Nutzung des "Datenschutz Generators" muss der von AdSimple erzeugte Datenschutztext mit integriertem Quellverweis samt Links zu AdSimple auf der Website des Nutzers eingefügt werden.
Neben der kostenlosen Variante gibt es auch eine kostenpflichtige Variante des "Datenschutz Generators". Auch bei dieser Variante muss laut AdSimple ein solcher Quellverweis auf der Website des Nutzers eingefügt werden.
Inhalt der Abmahnung:
Laut Inhalt der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer, habe der Abgemahnte im Rahmen der Nutzung des "Datenschutz Generators" durch setzen eines Hakens die Regelungen über die Übernahme eines Quellverweises auf die Website der AdSimple GmbH akzeptiert.
Der Mandant habe gegen die Nutzungsbedingungen des "Datenschutz Generators" verstoßen, indem er die Links aus dem Quellverweis auf die AdSimple Website entfernt, den Rest der Datenschutzerklärung aber unverändert übernommen habe.
Durch das Entfernen der Quellverweise auf die AdSimple Website, sei das Nutzungsrecht an der kostenlosen Variante der Datenschutzerklärung erloschen und es liege somit eine Urheberrechtsverletzung vor.
Durch die unberechtigte Nutzung liege somit ein Verstoß gegen § 16, 17, 19a UrhG vor.
Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer fordern im Namen der AdSimple GmbH unter anderem eine sofortige Einfügung der Quellenverweise mit Verlinkung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz (vorliegend 750 Euro/Gegenstandswert 5.000 Euro) wegen Urheberrechtsverletzungen und Ersatz der erfolgten Aufwendungen für die unerlaubte Textnutzung und Erstattung der anwaltlichen Gebühren (vorliegend 480,20 Euro/ insgesamt 1.230,20 Euro).
Zudem beinhaltet die Abmahnung ein "Angebot zur außergerichtlichen gütlichen Einigung". Gegen eine Zahlung von 980,20 Euro an die AdSimple GmbH, sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verzichte AdSimple auf die geltend gemachten Ansprüche.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.