ARBEITSRECHT
Die Betriebsvereinbarung
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
• Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat.
• Betriebsvereinbarungen werden getroffen, um ständig wiederkehrende Sachverhalte nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen.
• Inhaltlich können Betriebsvereinbarungen die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer (grundsätzlich jedoch nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer) oder allgemeine Betriebsverhältnisse, wie z.B. die Einführung eines Betriebskindergartens, betreffen.
• Betriebsvereinbarungen können sich auf jedes beliebige Thema beziehen, zu denen Arbeitgeber oder Betriebsrat einen Regelungsbedarf sehen.
• Nicht Gegenstand der Vereinbarung können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen sein, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden können. Anderes gilt nur, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt.
• Betriebsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Falls die Unterschriften fehlen, ist die Betriebsvereinbarung nicht gültig, bis sie unterzeichnet wird.
• Damit die Beschäftigten sich mit dem Inhalt von Betriebsvereinbarungen vertraut machen können, hat der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.
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