ERZIEHUNG/AUSBILDUNG/BERUF
Die Bildungsprämie für Erwerbstätige
Autor: Frau Anke Buchhalter Doreen Lorbeer - Dolmetscherin (beeidigt) und Übersetzerin (beeidigt)
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Ziel
Förderung des Lebenslangen Lernens Sicherung des Arbeitsplatzes oder beruflicher Aufstieg durch Weiterbildung
Was ist die Bildungsprämie?
■ die Bildungsprämie gibt es seit Dezember 2008
■ Sie fördert berufliche Weiterbildung, Kosten dafür werden bis zu 50 % übernommen, maximal beträgt der Prämiengutschein 500,00 €
■ Pro Person und pro Kalenderjahr ist eine Prämienberatung förderfähig und kann ein Prämiengutschein übergeben werden.
Was wird gefördert?
■ Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse, Lehrgänge, Seminare, Prüfungen, Zertifikate, Fernlehrgänge und e-learning), die
für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind
wichtige Kenntnisse oder Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitert
Förderbedingungen
■ Sie sind Erwerbstätig (Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen)
■ Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 25.600,00 € (bei gemeinsam Veranlagten: 51.200,00 €)
■ kostenlose Förderberatung bei einer der bundesweit 450 Beratungsstellen im Vorfeld
Zwickau: IHK und DPFA
■ Besprechung der persönlichen Voraussetzungen, des genauen Weiterbildungsziels und der Anforderungen an die Weiterbildung
■ Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Folgende Unterlagen sind zum Beratungsgespräch mitzubringen:
■ Lichtbildausweis
■ aktueller Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung
■ gültige Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie kein EU-Bürger sind
Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite http://www.psi-sprachen.de/sprachkurse/foerderung.html außerdem helfen wir Ihnen gern bei den Antragsformalitäten.
Ihre PSi Sprachenprofis
Anke Buchhalter & Doreen Lorbeer
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