FAMILIENRECHT
Die Entwicklung des Familienrechts in der Bundesrepublik Deutschland
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- Historische Entwicklung des Familienrechts in Deutschland
- Das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949
- Grundlage im Grundgesetz
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und seine Bedeutung für das Familienrecht
- Reformen des Familienrechts in den 1960er und 1970er Jahren
- Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
- Rechtsprechung im Familienrecht
- Die Rolle der Gerichte im Familienrecht
- Bekannte Entscheidungen im Familienrecht
- Kritik am Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland
- Forderungen nach Reformen des Familienrechts
- Zusammenfassung und Ausblick
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sowie zwischen Eltern und ihren Kindern. Dabei geht es um Fragen des Ehe- und Scheidungsrechts, des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts und des Adoptionsrechts.
Historische Entwicklung des Familienrechts in Deutschland
Die Geschichte des Familienrechts in Deutschland reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Im Kaiserreich war das Familienrecht stark vom Vaterrecht geprägt, das bedeutet, dass der Ehemann und Vater als das Oberhaupt der Familie galt und die Entscheidungen traf. Im Nationalsozialismus wurde das Familienrecht zu einem Instrument der Rassenpolitik. Familien mit arischen Vorfahren wurden privilegiert, während Ehen und Partnerschaften zwischen Arierinnen und Juden verboten waren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland grundlegend reformiert. Die Verfassung von 1949 legte den Grundstein für das moderne Familienrecht, indem sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau und den Schutz von Ehe und Familie betonte.
Das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949
Nachfolgend eine kurze Darstellung der Entstehung:
Grundlage im Grundgesetz
Das Grundgesetz von 1949 bildete die rechtliche Grundlage für das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 6 GG schützt Ehe und Familie und legt fest, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Der Schutz von Ehe und Familie beinhaltet auch den Schutz von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie die Pflege und Erziehung der Kinder.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und seine Bedeutung für das Familienrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1900 bildete die Grundlage für das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Das BGB regelt unter anderem das Ehe- und Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht und das Adoptionsrecht. Durch zahlreiche Reformen wurden die Regelungen des BGB den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst.
Reformen des Familienrechts in den 1960er und 1970er Jahren
In den 1960er und 1970er Jahren wurden zahlreiche Reformen im Familienrecht durchgeführt. Unter anderem wurde das Eherecht liberalisiert und die Möglichkeit der Ehescheidung erleichtert. Auch das Unterhaltsrecht wurde reformiert und die Unterhaltsansprüche von Frauen gestärkt. Die Reformen trugen dazu bei, dass das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland moderner und gerechter wurde.
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Auch heute noch wird das Familienrecht stetig weiterentwickelt. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Reformen im Familienrecht, die insbesondere das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht und das Adoptionsrecht betreffen.
Im Unterhaltsrecht wurde unter anderem das Kindesunterhaltsrecht reformiert. Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern wurde gestärkt, und auch der Anspruch auf Unterhalt für volljährige Kinder wurde erweitert. Dabei spielt auch das sogenannte Wechselmodell eine immer größere Rolle, bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben und beide Elternteile zu gleichen Teilen für den Unterhalt aufkommen.
Auch im Sorgerecht gab es Reformen, insbesondere im Hinblick auf das gemeinsame Sorgerecht von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Seit 2013 haben unverheiratete Väter unter bestimmten Voraussetzungen ein automatisches gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter. Zudem wurde das Wechselmodell auch im Bereich des Sorgerechts anerkannt.
Im Adoptionsrecht wurde die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, und auch die Stiefkindadoption wurde erleichtert. Zudem wurde das Adoptionsrecht im Hinblick auf die anonyme Geburt reformiert, um den Schutz der Mutter und des Kindes zu gewährleisten.
Rechtsprechung im Familienrecht
Überblick über die Rechtsprechung:
Die Rolle der Gerichte im Familienrecht
Die Gerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Anwendung und Auslegung des Familienrechts. Sie müssen in vielen Fällen über Streitigkeiten zwischen den Beteiligten entscheiden, zum Beispiel im Rahmen von Scheidungsverfahren, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhaltsstreitigkeiten. Dabei sind sie gehalten, im Sinne des Kindeswohls und der Gleichberechtigung der Beteiligten zu entscheiden.
Bekannte Entscheidungen im Familienrecht
Im Familienrecht gibt es zahlreiche bekannte Entscheidungen, die wegweisend für die Rechtsprechung sind. So wurde beispielsweise durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997 das gemeinsame Sorgerecht von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, erleichtert. Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 ermöglichte die Eingetragene Lebenspartnerschaft und damit auch die Gleichstellung von homosexuellen Paaren im Familienrecht.
Kritik am Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Obwohl das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren zahlreiche Reformen erfahren hat, gibt es immer noch Kritikpunkte an der aktuellen Gesetzgebung. So wird zum Beispiel bemängelt, dass das Sorgerecht nach wie vor primär der Mutter zugesprochen wird und dass Väter noch immer Schwierigkeiten haben, ein gemeinsames Sorgerecht zu erlangen. Auch das Adoptionsrecht wird kritisiert, da es immer noch schwierig ist, als unverheiratetes Paarein Kind zu adoptieren. Zudem wird die Rechtsprechung teilweise als zu wenig kindeswohlorientiert und zu formalistisch kritisiert.
Forderungen nach Reformen des Familienrechts
Vor dem Hintergrund der Kritik an der aktuellen Gesetzgebung werden immer wieder Forderungen nach Reformen des Familienrechts laut. So wird zum Beispiel gefordert, dass das Sorgerecht unabhängig vom Ehe- oder Partnerschaftsstatus der Eltern automatisch beiden Elternteilen zusteht. Auch die Reform des Abstammungsrechts, insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Anerkennung von Elternschaft, wird gefordert. Ein weiterer Punkt ist die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Adoptionsrechts, um die Adoption als Alternative zur Pflegefamilie attraktiver zu machen.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Reformen erfahren, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Es gibt aber nach wie vor Kritikpunkte an der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere im Hinblick auf das Sorgerecht, das Abstammungsrecht und das Adoptionsrecht. Die Forderungen nach Reformen zeigen, dass es weiterhin Bedarf gibt, das Familienrecht im Sinne der Beteiligten und insbesondere der Kinder weiterzuentwickeln.
Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen in Zukunft im Familienrecht zu erwarten sind. Die politische und gesellschaftliche Diskussion wird sicherlich auch in Zukunft Einfluss auf das Familienrecht nehmen und es weiterentwickeln.