URHEBERRECHT
Die neue Abmahnwelle – Was tun bei unlizenzierter Musiknutzung in sozialen Netzwerken?
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
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Eine neue Abmahnwelle rollt durch die digitale Welt und bedroht nun auch Nutzer von sozialen Netzwerken wie TikTok und Instagram. Anders als bei früheren Abmahnwellen, die sich auf Website-Betreiber oder Bildnutzer konzentrierten, stehen diesmal vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Musik im Fokus. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die Hintergründe dieser Entwicklung zu verstehen und sich effektiv gegen ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen zu wehren.
1. Verstehen Sie die Funktionsweise der Musikbibliotheken
TikTok und Instagram bieten ihren Nutzern umfangreiche Musikbibliotheken an, aus denen sie Songs und Soundeffekte für ihre Clips auswählen können. Viele Nutzer gehen daher fälschlicherweise davon aus, dass die Verwendung dieser Musik innerhalb der Apps automatisch legal ist. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Lizenzierung von Musik in sozialen Netzwerken ein komplexes Thema ist.
2. Der Unterschied zwischen privater und unternehmerischer Nutzung
Ein entscheidender Punkt ist die Unterscheidung zwischen privater und unternehmerischer Nutzung.
- Private Nutzung: Die Plattformen schließen zwar Lizenzverträge mit Rechteinhabern ab, diese decken jedoch oft nur die private Nutzung der Musik ab.
- Unternehmerische Nutzung: Sobald Clips mit Musik zu Werbezwecken oder im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit veröffentlicht werden, ist eine gesonderte Lizenzierung erforderlich.
Das Problem besteht darin, dass die Grenzen zwischen privater und unternehmerischer Nutzung oft verschwimmen und die Regelungen der Netzwerke zur gewerblichen Nutzung für den durchschnittlichen Nutzer schwer verständlich sind.
3. Die Gefahr: Abmahnungen und hohe Forderungen
Die unklaren Regelungen schaffen eine Grauzone, die von Rechteinhabern und spezialisierten Kanzleien ausgenutzt wird. Dies kann zu Abmahnungen und exorbitanten Forderungen führen, die oft in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Musik stehen. In einigen Fällen wurden bereits Forderungen im Bereich von weit über 200.000 € geltend gemacht, was für viele Betroffene existenzbedrohend sein kann.
- Siehe hierzu auch: Forderungen von Soundguardian
4. Die Lizenzanalogie und ihre Tücken
Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in der Regel nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird ermittelt, was eine angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musik gewesen wäre. Im Bereich der Social-Media-Nutzung wird hierbei oft auf Werbetarife und andere kommerzielle Nutzungsszenarien zurückgegriffen, was zu den genannten überhöhten Forderungen führen kann. Die Besonderheit in diesen Fällen liegt in der oft angenommenen "werblichen Nutzung", auch wenn diese nur indirekt oder potenziell vorliegt.
- Beispiel: Abmahnung wegen Nutzung von "Pedro"
- Auch relevant: Abmahnung durch Roba Music Verlag
5. Die (Mit-)Schuld der Netzwerke
Es ist berechtigt, die Frage nach der Mitschuld der sozialen Netzwerke an dieser Situation zu stellen. Durch die einfache Integration von Musik in Clips und die unklaren Nutzungsbedingungen wird bei den Nutzern der Eindruck erweckt, dass die Musiknutzung unproblematisch ist. Die Plattformen profitieren von den Inhalten der Nutzer, tragen aber nicht ausreichend Sorge dafür, dass diese rechtlich abgesichert sind.
6. Hoffnung durch die Rechtsprechung
Die Rechtsprechung bietet jedoch Hoffnung für Betroffene. Frühere Urteile, wie das BGH-Urteil zu Fototapeten und das aktuelle BGH-Urteil zu Schadensersatzansprüchen im Urheberrecht, zeigen, dass Gerichte dazu bereit sind, die Verhältnismäßigkeit von Schadensersatzansprüchen zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu korrigieren.
7. Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten
- Ruhe bewahren: Reagieren Sie nicht panisch oder vorschnell.
- Dokumentieren Sie alles: Sichern Sie die Abmahnung und alle relevanten Informationen.
- Nehmen Sie umgehend rechtlichen Rat in Anspruch: Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Ich biete Ihnen in dieser Situation eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Situation zu analysieren und Ihnen Ihre Handlungsoptionen aufzuzeigen.
8. Ihre Vorteile bei meiner anwaltlichen Unterstützung
Ein spezialisierter Anwalt kann in solchen Fällen folgende Leistungen erbringen:
- Kostenlose Erstberatung: Analyse der Situation und Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie dieses Angebot, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen!
- Prüfung der Abmahnung: Bewertung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung und der Höhe der Forderungen.
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Ausarbeitung einer individuellen Strategie zur Abwehr oder Reduzierung der Forderungen.
- Verhandlungen mit der Gegenseite: Führung der Verhandlungen mit den Rechteinhabern oder deren Anwälten.
- Gerichtliche Vertretung: Vertretung vor Gericht, falls erforderlich.
Fazit: Handeln Sie proaktiv und lassen Sie sich nicht einschüchtern – Ihre kostenlose Erstberatung wartet!
Die neue Abmahnwelle im Bereich der Musiknutzung in sozialen Netzwerken ist eine ernstzunehmende Bedrohung. Es ist jedoch wichtig, sich nicht von überzogenen Forderungen einschüchtern zu lassen. Durch proaktives Handeln und die Inanspruchnahme von kompetenter rechtlicher Beratung können Sie Ihre Rechte wahren und sich effektiv zur Wehr setzen. Zögern Sie nicht, meine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre nächsten Schritte zu planen. Sie erreichen mich über meine Kontaktseite.