MEDIENRECHT
Digitale Ehrverletzung – die richtigen Schritte bei Online‑Beleidigungen
Autor: Christian Radermacher - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Das Netz vergisst nicht. Einmal gepostet, verbreiten sich herabwürdigende Kommentare rasant und sind für den Betroffenen oft schwer zu stoppen. Doch auch im digitalen Raum gelten dieselben Rechte wie offline: Verleumderische oder beleidigende Äußerungen verstoßen gegen §§ 185 ff. StGB. Wer hier angegriffen wird, kann sich wehren.
Was zählt als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung?
Bei einer Beleidigung wird die Ehre eines anderen durch Schimpfwörter oder Herabsetzungen verletzt. Bei übler Nachrede werden unbewiesene Behauptungen verbreitet, die dem Ruf schaden. Verleumdung bedeutet, dass jemand wider besseren Wissens lügt. In allen drei Fällen drohen Strafen, und der Geschädigte hat Anspruch auf Wiedergutmachung.
Drei Monate Zeit: Strafanzeige und Antragspflicht
Beleidigungen sind Antragsdelikte: Der Geschädigte muss innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen, sonst ist der Täter nicht mehr zu verfolgen. Parallel dazu kann eine Zivilklage auf Unterlassung und Schadensersatz erhoben werden. Die Verjährungsfrist liegt in der Regel bei drei Jahren, doch je früher Sie handeln, desto besser.
Beweise sichern und besonnen bleiben
Bewahren Sie Ruhe und sammeln Sie Beweise: Screenshots, Links und Zeitstempel sind unverzichtbar. Melden Sie den Beitrag beim Plattformbetreiber und fordern Sie die Löschung. Schreiben Sie dem Verfasser nicht impulsiv zurück, um keine Gegenanzeigen zu riskieren.
Zivilrechtliche Möglichkeiten
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Sie eine Abmahnung aussprechen, Schadensersatz verlangen oder eine Unterlassungserklärung fordern. Letztere verpflichtet den Verursacher, die Aussage nicht zu wiederholen – bei Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen. Bei schweren Angriffen ist auch Schmerzensgeld möglich.
Fazit: Anwaltliche Unterstützung zahlt sich aus
Wer online beleidigt oder verleumdet wird, sollte schnell und professionell reagieren. Ein erfahrener Anwalt kennt die Fristen, sichert Beweise und setzt die Ansprüche konsequent durch. Die KANZLEI 441 unterstützt Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Unterlassungs‑, Löschungs‑ und Entschädigungsansprüchen.
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