BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
DKB-Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft, Widerruf des Darlehens vom Landgericht Berlin bestätigt
Autor: ZIEGLER & KOLLEGEN - Rechtsanwälte-Notare-Fachanwälte - Kanzlei
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war.
Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen.
Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige Rechtsausübung.
Bereits durch Urteil vom 11.12.2015 hatte das LG Berlin die DKB in einem von uns geführten Prozess die Bank zur Rückabwicklung des Kredits nach Widerruf verurteilt.
Oft ist es so, dass die Widerrufsbelehrung nicht mit dem damals gültigen Muster für eine ordnungsgemäße Belehrung übereinstimmt, so dass die Bank sich nicht auf Vertrauennschutz berufen kann, wenn sie einen Fehler bei der Belehrung gemacht hat. Rechtsanwalt Gregor Ziegler aus Duisburg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, findet etwaige Fehler in Widerrufsbelehrungen aufgrund seiner Erfahrung in einer Vielzahl bereits erledigter Fälle.
Gerne prüfen wir auch Ihren Vertrag mit der DKB auf eine mögliche Widerrufbarkeit.