STRAFRECHT
Drogen am Steuer führen in der Regel zum Führerscheinverlust
Autor: Sascha Gramm - Rechtsanwalt
Drogen am Steuer werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht geduldet und hart bestraft. Neben dem Fahrverbot droht der Führerscheinentzug und die Einleitung eines strafrechtliches Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltsschaft. Daher sollte jedem bewusst sein, dass ein Drogenkonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt ist.
In Deutschland sind diese Drogen häufig im Straßenverkehr anzutreffen:
- Cannabis
- Kokain
- Heroin
- Amphetamine
Wie können die Drogen im Körper nachgewiesen werden?
Der Drogennachweis im Körper des Menschen richtet sich zunächst einmal nach dem konsumierten Betäubungsmittel. So lassen sich zum Beispiel Reste eines THC-Konsums bis zu drei Monate nachweisen. Dabei sind im Einzelfall immer die körperliche Verfassung sowie die Häufigkeit des Konsums zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten aber die nachfolgenden Tests dabei bei allen Konsumarten:
- Urintest
- Bluttest
- Drogenschnelltest
Sollte die Polizei bei einer Straßenverkehrskontrolle den Verdacht des Drogenkonsums hegen, werden sie in der Regel einen Drogenschnelltest verlangen. Mithilfe dieses Testes kann ein aktuell vorhandener Konsum festgestellt werden. Dabei ist jedoch anzumerken, dass der Test keine 100 % Sicherheit besitzt, so dass ein abschließender Bluttest erforderlich ist. Mithilfe des Bluttestes kann zudem festgestellt werden, ob ein länger zurückliegender- oder dauerhafter Konsum gegeben ist.
Sofern die Polizei bei der Verkehrskontrolle keinen Drogenschnelltest besitzt, fordern Sie den Verdächtigen auf, einen Urintest durchzuführen. Der Urintest gibt ebenfalls Aufschluss darüber, ob ein momentaner Konsum vorliegt.
Was passiert, wenn Drogen in dem Körper nachgewiesen werden können?
Sofern im Körper der Konsum der Betäubungsmittel im Straßenverkehr nachgewiesen werden kann, hat dies zahlreiche rechtliche Konsequenzen. Insbesondere ist mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu rechnen. Daneben wird die Führerscheinstelle informiert und ebenfalls Maßnahmen, wie die Verhängung eines Fahrverbotes und den Entzug der Führerscheinerlaubnis anordnen. Weniger einschneiden wird das drohende Bußgeldverfahren sein. Alle Maßnahmen stehen dabei nebeneinander, so dass diese sich nicht gegenseitig ausschließen. Je nach Konsum und damit zusammenhängenden Verhalten im Straßenverkehr, ist die Höhe des Bußgeldes und der Strafe zu beurteilen. Diese Maßnahmen sind jedoch alle nur kurzzeitig.
Sofern es zum Entzug der Fahrerlaubnis gekommen ist und der Konsument nach Ablauf der Sperrfrist seine Fahrerlaubnis wieder beantragen möchte, kann die Behörde weitere nachfolgende Maßnahmen verlangen:
- ein ärztliches Gutachten
- Die sogenannte MPU
Insbesondere soll mithilfe des Gutachtens der Nachweis erbracht werden, dass der Konsument über einen längeren Zeitraum keine Drogen zu sich genommen hat. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Beantragung der Fahrerlaubnis und daran anschließende MPU.
Fazit: Drogen im Straßenverkehr haben damit im Ergebnis zahlreiche Konsequenzen, die vorab auf den ersten Blick gar nicht einzuschätzen sind. Sollte es dennoch zu einem Konsum und Verkehrskontrolle gekommen sein, so ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um schlimmere Folgen zu vermeiden.