URHEBERRECHT
Ebay-Abmahnung der fashX.de (Frau Julia Wichmann) wegen “Bilderdiebstahls” und “Missbrauchs” auf der Internetplattform für eigene Zwecke
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Gefälschte Ebay-Abmahnungen der fashX.de (Frau Julia Wichmann) wegen angeblichen “Bilderdiebstahls” und “Missbrauchs” auf der Internetplattform für eigene Zwecke.
Die “Firma fashX” verschickt nachfolgende E-Mails an Ebay-Verkäufer wegen der angeblichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Bildwerke in einer Ebay-Auktion. Es wird die Übersendung einer “kostenpflichtigen Unterlassungserklärung” über “Rechtsanwalt den Herr Peter” angekündigt sowie Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes nebst Kosten der Abmahnung und der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.476,84 Euro. Dem Empfänger der E-Mail wird vorgeworfen, in einer Ebay-Auktion ein Bild, an welchem die fashX.de die alleinigen Bildrechte habe, gestohlen und auf der Internetplattform von Ebay für eigenen Zwecke missbraucht zu haben.
Die “Firma fashX” teilt mit, “den Fall bei Gericht” vortragen zu wollen, da es sich “um Diebstahl geistigen Eigentums” und somit um eine Straftat handele. Sofern eine fristgerechte Zahlung der geforderten Summe nicht erfolge, werde man die persönlichen Daten “z.B. der Steuerstrafbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei” übergeben. Diese E-Mail ist nicht nur wegen der gehäuften Rechtschreibfehler und der “aufgebauschten Drohkulisse”, sondern gerade auch wegen der “laienhaften Verwendung” juristischer Begrifflichkeiten und der angekündigten Beauftragung eines “Rechtsanwalt den Herr Peter” höchst kurios. Im Übrigen ist bereits die Vorgehensweise der “Firma fashX” zur Erlangung der persönlichen Daten beachtlich, so scheint der Höchstbietende der jeweils betroffenen Ebay-Auktion mit der benannten “Geschäftsführerin des Onlineportals” (Julia Wichmann) offensichtlich verwandt zu sein.
Empfehlung:
Zahlen Sie keinesfalls irgendwelche Beträge – wie angegeben – “auf das Konto von Frau Julia Wichmann”. Sollten Sie eine solche Email erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Hier die E-Mail im Original:
“Von: Stefan Lorenz
Datum: [Datum/Uhrzeit]
An: [Empfänger der Email]
Betreff: Straftatbestand Wichmann fashX ./. [Empfänger-Name] Bilddiebstahl in Ihrer Ebay Auktion [Nr. der Auktion]
Sehr geehrter (…), alias (…),
Sie haben in der obe n genannten Ebay-Auktion ein Bild von uns gestohlen und es auf der Internetplattform von Ebay für Ihre Zwecke missbraucht, daher sind wir dazu gezwungen bereits am [...] den Fall bei Gericht vorzutragen über unseren Rechtsanwalt den Herr Peter und gleichzeitig wird Ihnen eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zugesandt. Durch dieses vorgehen erhöhen sich die Gebühren alleine aufgrund der Kostennote des Anwaltshonorars erheblich, nämlich um etwa 1545,- Euro. Sollte es dann noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vermehren sich diese Gebühren nochmals deutlich. Zusätzlich der gleichen Kosten die für ihren eigenen Rechtsanwalt und natürlich die noch folgenden Gerichtsgebühren anfallen. Der Streitwert des Verfahrens wird je gestohlenem Bild auf 45.000 Euro festgelegt. Ein Rechtsanwalt verlangt bei diesem Streitwert ungefähr 240 bis 300 Euro netto die Stunde.
Es wird ihnen also genau vorgeworfen, dass Sie ein Bild in der oben genannten Ebay-Auktion, widerrechtlich gegen den Willen des Besitzers, “Frau Julia Wichmann Geschäftsführerin des Onlineportals fashX.de” in ihrer Ebay-Auktion [Name und Nummer der Ebay-Auktion] genutzt haben. Die alleinigen Bildrechte an diesem Bild sind jedoch Eigentum der Firma fashX.de. Dass die Nutzung der Bilder von fashX.de nicht gestattet sind, steht unter anderem in den AGB`s der Firma fashX. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob Sie das Bild von fashX.de direkt kopiert haben oder von einer der zahlreichen Partnerwebseiten unseres Unternehmens oder auch direkt aus Google. Fakt ist dabei, dass es unser Bild ist welches gestohlen wurde. Es gibt aber auch “Unternehmen” die unsere Bilder benutzen dürfen, allerdings gehören Sie [Name des Email-Empfängers] nicht zu unseren Vertragspartnern, die autorisiert sind, die Bilder zu nutzen. Sollten Sie den Artikel aktuell nicht auf unserer Homepage finden können, so ist er aktuell ausverkauft, wird aber in den nächsten Wochen wieder herein kommen.
Wir fordern von Ihnen daher die Summe in Höhe von 1476,84 Euro, diese Summe ist in den AGB`s der Webseite von fashX.de bei dem Diebstahl des Bildes vertraglich festgeschrieben und dadurch automatisch Vertragsbestandteil, es müssen folglich bis zum [...] auf das Konto von “Frau Julia Wichmann” der fällige Betrag angewiesen werden, um einem möglichen Gerichtsverfahren aus dem Wege zu gehen.
Weiteres zudem Verfahren können Sie der Homepage von fashX entnehmen.
http://www.fashx.de/conditions.php. In den AGB`s finden Sie auch die Summe die als reiner Schadenersatz gefordert wird, neben den Kosten für die Abmahnung, der Unterlassungserklärung und den Anwaltsgebühren. Wobei die Schadenersatzsumme letztendlich nur rund 1/8 (12,5%) der Gesamtkosten ausmachen werden.
Es geht in diesem Fall hier aber auch noch weiter, da es sich um den Diebstahl geistigen Eigentums handelt, reden wir hier auch von einer Straftat. Welche alleine vom Wert der Schädigung her, deutlich über einem Ladendiebstahl liegt. Da wird also auch definitiv ein Strafverfahren auf Sie hinzukommen, welches im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden könnte, sofern die Kosten nicht getragen werden können für die vom Gericht verordnete Strafe oder falls zuvor ähnliche Delikte begangen wurden sind. Dieses würde mit der Bezahlung von 1476,84 Euro ebenfalls nicht zur Anzeige gelangen. Ebenso wenig wie die Meldung beim zuständigen Finanzamt, da Sie mit der Nutzung von professionellen Bildern auf der Plattform Ebay ein gewerbsmäßiges handeln suggerieren, das erstens beim Gewerbeamt angemeldet werden müsste und zweitens müssten alle Ihre Ebayauktionen dementsprechend mit der entsprechenden Widerrufsbedingung versehen sein. Dieses ist aber nicht der Fall bei Ihnen aktuell, so dass im Grunde jede Ebay-Auktion abgemahnt werden müsste, was im Laufe des Verfahrens auch geschehen würde.
Für die Anzeige werden wir bei der Polizei ihre persönlichen Daten zur eindeutigen Identifikation der Person unter anderem mit einreichen. Sowie die Ebay-Auktion und Ihre Daten ausdrucken und den jeweiligen Behörden übergeben, wie der z.B. der Steuerstrafbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei.
[Ebay-Auktions-Nummer und Artikelbeschreibung]
[Name und Anschrift des Email-Empfängers]
Die Anzeige wird am [...] gegen Sie gestellt werden. Weiteres wird dann in den folgenden Gerichtsverhandlungen geklärt werden müssen. Außer es kommt bis zum
[...]
die geforderte Summe als Entschädigung bei “Frau Julia Wichmann” in Höhe von
1476,84 Euro an, in diesem Fall würden wir auf etwaige Schritte und Maßnahmen vollständig verzichten, als die da wären, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung und die Strafanzeige. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am [...] um [...] Uhr der Rechtsanwalt Peter mit dem Fall beauftragt wird und wir gegen Sie gerichtlich vorgehen werden. Ab dem [...] erhöhen sich die Kosten definitiv und ein Stoppen des Verfahrens ist nicht mehr möglich! Eine Verhandlung der Summe ist ebenfalls nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aktuell in einem offenen Verfahren befinden und wir keinerlei weitere Informationen preisgeben können, um die polizeizlichen Ermittlungen nicht zu behindern und um dem Gerichtsverfahren nicht vorzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lorenz
Justiziar
fashX.de
28195 Bremen
Rechtsabteilung@fashx.de”