URHEBERRECHT
Ebay-Abmahnung Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer für Seven Media Systems GmbH / “SPIGEN SGP”
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier im Auftrag der Seven Media Systems GmbH/ Geschäftsführer Engin Koray wegen der unerlaubten Verwendung der Markenbezeichnung “SPIGEN SGP” in Ebay-Verkaufsangeboten.
Die Anwaltskanzlei Diesel Schmitt Ammer fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 30.000,- Euro.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, gegen die Markenrechte der Firma “SPIGEN SGP KOREA Co. Ltd.” durch illegale Nutzung der Produktbezeichnung “SPIGEN SGP” zu verstoßen. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht zudem für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe vor. Zudem sollen die Kosten für den Testkauf erstattet werden.
Es fällt zudem auf, dass in der Vergangenheit wegen gleichartiger Verstösse lediglich Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 20.000,- Euro geltend gemacht wurden. Nunmehr wurde der Streitwert um 10.000,- Euro erhöht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe sowie
zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.