VERWALTUNGSRECHT
Einbürgerung auch mit Niedriglohn
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Stuttgart (jur). Einbürgerungswillige Ausländer sollen wenigstens beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht unter Dumpinglöhnen leiden. Reicht das Einkommen trotz einer Vollzeitbeschäftigung zum Leben nicht aus, steht dies der Einbürgerung nicht entgegen, meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Dienstag, 12. Feb. 2013, veröffentlichten Beschluss vom 24. Januar 2013 (Az.: 11 K 3106/12).
Laut Gesetz können die Behörden die Einbürgerung ablehnen, wenn Bewerber nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Streitfall begehrte eine 1974 in Deutschland geborene Serbin die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Stadt Heilbronn lehnte dies aus verschiedenen Gründen zunächst ab, sagte in der mündlichen Verhandlung die Einbürgerung aber zu. Das Verwaltungsgericht hatte daher nur noch über die Kosten zu entscheiden.
Die muss die Stadt Heilbronn tragen, weil die Klage voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre, heißt es in dem Stuttgarter Beschluss. Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf die Vollzeitarbeit der Frau als Bürokraft bei einer „Agentur für Kommunikations- und Mediendesign“. Dass sie trotzdem nur 600 Euro monatlich verdient, sei ihr nicht anzulasten. Die schlechte Bezahlung auf dem „im Bundesgebiet entstandenen Niedriglohnsektor“ hätten die Einbürgerungsbewerber „regelmäßig nicht zu vertreten“.
Zwar sei von Einbürgerungswilligen zu erwarten, dass sie versuchen, eine besser bezahlte Stelle zu finden. Die Behörden müssten aber ihrerseits berücksichtigen, ob überhaupt entsprechende Chancen bestehen. Dies sei bei der kranken und schwerbehinderten Serbin nicht zu erwarten.
Bei der Frage, ob ein Einbürgerungsbewerber den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten kann, kommt es nach dem Stuttgarter Beschluss zudem nur auf das Einkommen an. Schulden dagegen „bleiben regelmäßig außer Betracht“.
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