STRAFRECHT
Einsatz von Peilsendern zur Personenüberwachung strafbar
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Karlsruhe (jur). Eine heimliche Personenüberwachung mit am Auto befestigten GPS-Empfängern ist grundsätzlich strafbar. Nur bei einem „starken berechtigten Interesse“ können der Einsatz von GPS-Systemen und die Erfassung und Speicherung der dabei gewonnenen Überwachungsdaten ausnahmsweise zulässig sein, urteilte am Dienstag, 4. Juni 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: 1 StR 32/12).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte das Landgericht Mannheim den Inhaber einer Detektei und einen Detektiv wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu Bewährungsstrafen von jeweils 18 beziehungsweise acht Monaten verurteilt. Sie hatten private Überwachungsaufträge durchgeführt. So sollten ahnungslose Ehemänner auf mögliche Untreue hin überprüft werden. Aber auch wirtschaftliche Interessen waren Gründe für eine gewünschte Überwachung.
Um die Überwachung der „Zielpersonen“ zu erleichtern, wurden an deren Autos heimlich GPS-Empfänger befestigt. Mit der eingesetzten Ortungstechnik konnten die Detektive feststellen, wann sich die überwachten Personen wo aufhielten. Auf diese Weise erstellten sie ganze Bewegungsprofile.
Der BGH urteilte, dass solch eine heimliche Überwachung mit GPS-Technik gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt und daher grundsätzlich strafbar ist. Ob im Einzelfall die mit der Überwachungsmaßnahme durchgeführte Datenerhebung ohne Zustimmung der überwachten Person ausnahmsweise zulässig ist, hänge von einem „starken berechtigten Interesse“ ab. Dies könne etwa bei „notwehrähnlichen Situationen“ der Fall sein, so der 1. Strafsenat des BGH.
Der BGH hielt in mehreren der vom Landgericht Mannheim verhandelten Überwachungsfälle ein solches „berechtigtes Interesse“ für ausgeschlossen und hielt die jeweiligen Einzelstrafen insoweit aufrecht. In einigen Fällen soll das Landgericht dagegen neu prüfen, ob die Detektive solch ein Interesse für ihre Überwachungsmaßnahmen geltend machen können. Die ausgeurteilten Gesamtstrafen würden sich dann verringern.
Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage