ERBRECHT
Entlassung des Nachlassverwalters (“Personal Representative“) in Florida
Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt
Nach dem Recht des US Bundestaates Florida geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers auf einen Nachlassverwalter, den „Personal Representative“ über (mehr Informationen). Der Beitrag zeigt auf unter welchen Voraussetzungen ein ungeliebter Trustee entlassen werden kann.
Nach 733.504 kann ein Nachlassverwalter nach dem Recht von Florida (“personal representative”) in folgenen Fällen entlassen werden.
(1) Gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit.
(2) Physische oder psychische Unfähigkeit die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß zu betreiben.
(3) Fehlende Befolgung einer gerichtlichen Anordnung
(4) Fehlende Abrechnung über den Verkauf von Nachlassgegenständen oder fehlende Vorlage eines Bestandsverzeichnisses auf Anforderung.
(5) Verschwendung und schlecht Verwaltung des Nachlasses.
(6) Fehlende Sicherheitsleistung
(7) Verurteilung wegen einer Straftat.
(8) Insolvenz eines Verwalters, der eine juristische Person ist.
(9) Interessenkonflikte, welcher die Nachlassverwaltung beeinträchtigen kann. Ausgenommen ist der überlebende Ehegatte, der den Wahlerbteil (“elective share”) oder Unterhalt (“family allowance”) geltend macht.
(10) Widerruf des “probate” über das Testament des Erblassers, welches die Ernennung eines Nachlassverwalters erlaubte oder anordnete.
(11) Verlust des Domizils in Florida, wenn ein Domizil in Florida Voraussetzung für die Ernennung war.
(12) Der Nachlassverwalter keine Berechtigung hatte zum Nachlassverwalter ernannt zu werden.
Die Gerichte prüfen Entlassungsanträge sehr kritisch. Der Antrag sollte gut vorbereitet werden. Wir empfehlen einen Experten für das Erbrecht von Florida hinzuzuziehen. Sofern der Sachverhalt auch Bezüge zu Deutschland hat, sollte außerdem geprüft werden, ob auch ein Vorgehen in Deutschland sinnvoll ist.