BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Entwickung der Abwicklung des CS Euroreal
Autor: GRP Rainer LLP
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Abwicklung des CS Euroreal soll bis zum Jahre 2017 andauern. Anleger sehen sich der Gefahr ausgesetzt, die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Eigentlich war eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant, nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war. Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen.
Unklar bleibt nun, ob und wann die geplanten Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Letztlich wird in dem Zusammenhang auch abzuwarten sein, wie hoch diese ausfallen werden.
Anleger müssen sich somit auf eine lange Wartezeit gefasst machen, um an ihr investiertes Vermögen zu kommen. Die erste Ausschüttung soll im Dezember 2012 erfolgen. In welcher Höhe dies geschehen wird, ist bislang völlig unklar.
Offene Immobilienfonds wurde eine lange Zeit als sicher und risikofrei angepriesen, obwohl bestimmte Risiken bekannt waren. Oft sollen Anleger bei der Beratung durch Ihre Bank nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Vielen Anlegern wurde der Fonds als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche individuell und einzelfallbezogen prüfen. Für geschädigte Anleger kann es daher empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen. Er befasst sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüft diese auf Schadensersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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