FAMILIENRECHT
Entwurf des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften in Serbien
Autor: Valentina Stankovic (Momcilovic) LL.M (Freiburg) - Rechtsanwältin
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Anfang September dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf über das eingetragene Lebenspartnerschaftsgesetz erneut dem Nationalen Parlament der Republik Serbienvorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, erstmals in Serbien eine gesetzliche Regelung für die Lebensgemeinschaft zweier volljähriger Personen gleichen Geschlechts zu schaffen. Das Gesetz hat das Ziel, den rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu verbessern, indem es eine Reihe von Rechten und Pflichten einführt, die bisher für Ehepartner reserviert waren.
Der vorgeschlagene Gesetzestext regelt wesentliche Lebensfragen, wie das Recht auf Unterhalt der Partner, ihre Vermögensverhältnisse, Erbschaft, Schadensersatzansprüche, steuerliche Erleichterungen, Rechte im Krankheitsfall, Ansprüche aus der Renten-, Kranken- und Sozialversicherung, Rechte im Strafverfahren und bei der Vollstreckung von Strafmaßnahmen sowie weitere Rechte in verschiedenen Bereichen. Partner könnten auch Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung, sozialen und Rentenversicherung geltend machen, einschließlich des Rechts auf Familienrente, Besuchsrechte im Krankheitsfall und Entscheidung über medizinische Behandlungen, sowie Besuche im Gefängnis, wenn einer der Partner inhaftiert ist. Neben der eingetragenen Partnerschaft erkennt das Gesetz auch die nicht eingetragene Partnerschaft an, wobei die Vorschriften für nichteheliche Lebensgemeinschaften zur Anwendung kommen würden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch weiterhin keine Möglichkeit der Adoption für gleichgeschlechtliche Partner vor, wie es auch die vorherigen Entwürfe nicht taten.
Bei der Vorbereitung dieses Gesetzes wurden rechtliche Regelungen aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern sowie internationale Konventionen und Rechtsprechungen, einschließlich der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, berücksichtigt. Aus der Begründung geht hervor, dass das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft einen Schritt zur Verbesserung der Menschenrechte und zur Stärkung der Gleichstellung aller Bürger in Serbien darstellt, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes würde sich Serbien den Ländern der Region anschließen, wie z.B. Slowenien, Kroatien, Montenegro und Griechenland, die bereits gesetzlich gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geregelt haben, und damit den Kampf gegen Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung in der Gesellschaft weiter stärken.
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