STRAFRECHT
Ermittlungsrichterliche Videovernehmung im Sexualstrafrecht
Autor: Anne Patsch - Rechtsanwältin
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In Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten gibt es Momente, in denen Weichen gestellt werden – oft früher, als viele Beschuldigte erwarten. Die ermittlungsrichterliche Videovernehmung von Zeugen (§ 247a StPO) kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Sie dokumentiert nicht nur Worte, sondern auch Mimik, Gestik und Tonfall – Faktoren, die vor Gericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen prägen.
Fehler bei Technik, Ablauf oder Rechten von beteiligten Personen können die Verwertbarkeit der Aussage gefährden. Für Beschuldigte ist deshalb eine strategische Verteidigung bereits in dieser Phase entscheidend: Mitwirkungsrechte der Verteidigung wahrnehmen, Aussagen einordnen und mögliche Risiken früh erkennen.
Videovernehmungen schützen Zeugen, besonders in belastenden Verfahren wie Sexualdelikten, und dienen der Verfahrenssicherung. Zugleich bestimmen sie, welche Entlastungsansätze in späteren Verfahrensschritten bestehen.
Die ermittlungsrichterliche Videovernehmung ist damit ein zentraler Moment im Sexualstrafrecht, der frühzeitige Aufmerksamkeit und rechtliche Einordnung erfordert. Anne Patsch ist Strafverteidigerin und berät Mandanten bundesweit.