WETTBEWERBSRECHT
Erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Produktbezeichnung
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wegen irreführender Produktbezeichnung
Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Händler ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.
Der von einer aktuellen Abmahnung des Vereins Betroffene soll in der Werbung seiner Halogenlampen, diese mit "Energy Saver" präsentiert haben. Dieser Begriff suggeriert aber, dass es sich um energiesparende Lampen handele. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall und der Betroffene führt damit seine Kunden in die Irre. Der Verein sieht hierin also einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Der Lauterer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und den Ersatz der entstandenen Abmahnkosten, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe. Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.