ARBEITSRECHT
Erschwerniszulage: Für wen und in welche Höhe? – Erklärung mit Beispielen
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:

Erschwerniszulage: Für wen und in welcher Höhe? © MHP - stock.adobe.com
- Definition: Was ist eine Erschwerniszulage?
- Wer hat wann Anspruch auf Erschwerniszulagen?
- Beispiele von Arbeiten / Tätigkeiten
- Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
- Arbeiten mit besonders starken Umgebungseinflüssen
- Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Aspekten
- Erschwerniszulage: Höhe und Berechnung
- Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?
- In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden
Das Arbeitsrecht sieht diverse Regelungen vor, die den Arbeitnehmer schützen sollen. Dazu gehören auch sogenannte Zulagen, finanzielle Ausgleichszahlungen für besondere Umstände. Die Erschwerniszulage soll Arbeitende für eine außergewöhnlich hohe Belastung ausgleichen. Sie ist jedoch nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern wird meist durch Tarifvertrag gewährt.
Definition: Was ist eine Erschwerniszulage?
Die Erschwerniszulage wird zusätzlich zum Gehalt oder Lohn für besonders schwere und gefährliche Arbeiten ausgezahlt. Umgangssprachlich ist sie auch als Gefahrenzulage oder als Schmutzzulage bekannt. Diese Zahlung dient einerseits der Anerkennung der besonderen Umstände der Arbeit.
Arbeitgeber zeigen ihren Arbeitnehmern damit, dass sie wissen, dass die Arbeit in ihrer Position besondere Belastbarkeit erfordert. Auf der anderen Seite soll diese Arbeit solche Berufe auch für nachfolgende Generationen attraktiver machen.
Wer hat wann Anspruch auf Erschwerniszulagen?
Anspruch auf Erschwerniszulage besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die Grundlage befindet sich im Tarifvertrag oder im jeweiligen Arbeitsvertrag. Tarifverträge regeln die Erschwerniszulage für ganze Berufsgruppen oder Branchen, während der Arbeitsvertrag nur eine Person betrifft. Alternativ kann die Erschwerniszulage auch durch Betriebsvereinbarungen getroffen werden.
So regelt beispielsweise der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Erschwerniszulage für alle Angestellten der Branche. In der sogenannten Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) ist die Erschwerniszulage für Beamte und Soldaten geregelt.
Grundsätzlich gilt, dass die Erschwerniszulage nur dann gewährt wird, wenn die Belastung der Arbeit über das normale Maß hinausgeht. Das bedeutet, dass es sich um Erschwernisse handeln muss, die selbst überdurchschnittlich hoch sind.
Tipp: Ein Anspruch auf Erschwerniszulage kann auch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entstehen. Diese liegt dann vor, wenn das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Zulagen gewährt hat, obwohl sie nirgendwo schriftlich festgelegt sind. In dem Fall darf sich der Arbeitnehmer auch zukünftig darauf verlassen, die Erschwerniszulage bekommen.
Beispiele von Arbeiten / Tätigkeiten
Für welche Tätigkeiten beziehungsweise welche Erschwernisse ein Ausgleich gewährt wird, ist individuell geregelt. In der Regel lassen sich die Tätigkeiten in drei große Felder einteilen:
- Hohe körperliche Belastung
- Besonders starke, unangenehme Umgebungseinflüsse
- Arbeiten, bei denen der Arbeitende gesundheitsschädlichen Belastungen oder Gefahren ausgesetzt ist
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
- Das Tragen und Heben von schweren Lasten
- Langes Bohren oder Schweißen, vor allem über den Kopf
- Einseitig belastende körperliche Arbeit wie etwa das Montieren von Bauteilen am Fließband
- Generell Arbeit bei der schwere Schutzkleidung getragen werden muss oder besondere Schutzvorrichtungen angewendet werden müssen
Arbeiten mit besonders starken Umgebungseinflüssen
- Belastungen durch Hitze oder Kälte, beispielsweise die Arbeit in Kühlräumen oder Staplerfahren im Winter, wenn ständig zwischen kalten und sehr warmen Räumen hin und her gefahren werden muss
- Belastung durch Lärm beispielsweise mit sehr lauten Baumaschinen
- Belastung durch Nässe, Dämpfe und ähnliches
- Belastung durch Schmutz, beispielsweise auch bei der Müllabfuhr
Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Aspekten
- Arbeit mit giftigen oder radioaktiven Stoffen, beispielsweise im Labor oder bei der Wartung eines Atomkraftwerkes
- Abriss eines mit Asbest belasteten Gebäudes oder Baustellenarbeit, in denen möglicherweise bei der Konfrontation mit solchen Stoffen zu rechnen ist
- Räumung von Munition
- Besondere Einsätze und Arbeiten bei der Polizei, Bundeswehr und Feuerwehr (beispielsweise Tauchertätigkeiten bei der Bundeswehr oder der Umgang mit Sprengstoff)
- Da die Erschwernis erst als solche gesehen wird, wenn sie das übliche Maß erheblich übersteigt, hier ein paar Spiele für Tätigkeiten, die regelmäßig nicht von der Zulage erfasst werden:
- Maurer, die in der Sommerhitze draußen arbeiten (dies ist im Sommer eine normale Belastung)
- Reinigungskräfte, die mit Chemikalien zum Putzen in Berührung kommen (auch dies gehört zum normalen Arbeitsalltag)
Hierbei handelt es sich um Belastungen, die normaler Teil der Arbeit sind. Dafür wird ein regulärer Lohn gezahlt. Grundsätzlich sollen Arbeitgeber außerdem dazu angehalten werden, hohe Belastungen für Arbeitnehmer möglichst zu vermeiden. Die Erschwerniszulage ist für solche Fälle gedacht, in denen dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Es gibt Arbeiten, bei denen generell hohe Belastungen an der Tagesordnung stehen. Für diese Arbeiten sollte lieber ein entsprechend hohes Grundgehalt vereinbart werden. Tätigkeiten, bei denen die Erschwernisse jedoch nur vorübergehend oder unter bestimmten Bedingungen auftreten, sind für die Erschwerniszulage geeignet. Hier zahlt der Arbeitgeber nur dann eine finanzielle Zulage, wenn die Mitarbeiter diesen Erschwernissen tatsächlich ausgesetzt sind. Das liegt daran, dass der normale Lohn in der Regel die Belastung nicht widerspiegelt.
Ein Beispiel, um dies zu verdeutlichen: Als Reinigungskraft ist es durchaus üblich, hin und wieder eine Erschwerniszulage zu bekommen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Tätigkeit tatsächlich über das normale Maß hinaus beschwerlich ist.
Die Berührung mit Chemikalien, die in den Putzmitteln vorhanden sind, reicht beispielsweise nicht aus. Muss sich die Reinigungskraft jedoch aufgrund der Umstände in eine schwierigere Position begeben, etwa, weil sie in einem besonders alten Gebäude arbeitet oder unter besonders lauten Bedingungen arbeiten muss, ist in der Zulage möglich.
Erschwerniszulage: Höhe und Berechnung
Die Berechnung der Erschwerniszulage variiert von Branche zu Branche und hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Die Höhe der Erschwerniszulage hängt generell von der Vereinbarung des Vertrags ab. Üblich ist eine pauschale Bezahlung pro Stunde. Alternativ wird in einigen Fällen auch ein Anteil des regulären Stundenlohns gewährt. Wird anteilig gezahlt, errechnet sich die Höhe die Zulage durch einen festgelegten Prozentsatz und die Berücksichtigung des Stundenlohns.
Ein Beispiel: Mitarbeiter M erhält einen Stundenlohn von 40 €. Für seine Erschwerniszulage erhält er 50 % des Stundenlohns, also 20 € pro Stunde zusätzlich.
Die Berechnung lautet wie folgt: Stundenlohn x Prozentsatz = Erschwerniszuschlag pro Stunde
Für das hier genannte Beispiel bedeutet dies: 40 € x 0,5 (50 %) = 20 €. Mitarbeiter M erhält also einen Erschwerniszuschlag von 20 €. Damit erhält er für die Arbeit, die er unter besonders harten Bedingungen verrichtet insgesamt 60 € pro Stunden.
Ein Beispiel aus der Metall- und Elektro-Industrie: Der Verband der Metall- und Elektro-Industrie und die IG Metall für Nordrhein-Westfalen haben ein gemeinsames Entgeltrahmenabkommen (ERA). Dort wird derzeit eine Erschwerniszulage von 6 % festgelegt. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter bei einem Stundenlohn von 30 € einen Zuschlag von circa 1,80 € erhält.
Ein Beispiel aus dem öffentlichen Dienst: In der TVöD werden in der Regel Prozentsätze von 5 bis 15 % gewährt. Das ist je nach Tätigkeit in den meisten Fällen ein bis zwei Euro pro Stunde.
Für Beamte und Soldaten werden laut deren Erschwerniszulagenverordnung sogar monatliche Pauschalbeträge von bis zu hundert Euro ermöglicht. Dies hängt jedoch von der jeweiligen Tätigkeit ab.
Ein Beispiel aus dem Baugewerbe: Erschwerniszulagen werden in diesem Bereich in Höhe von 0,35 bis 1,70 € gewährt. Eine Ausnahme bilden Taucharbeiten. Diese werden als besondere Herausforderung betrachtet und erhalten deshalb sogar eine Erschwerniszulage von 18,10 € (stündlich).
Anhand dieser Beispiele lässt sich klar erkennen, dass die Höhe der Zulagen stark variieren kann. Sie hängt nicht nur von der Stärke der Belastung, sondern auch von der Branche und der Art der Berechnung (ob Pauschale oder anteiliger Stundenlohn) ab.
Tipp: Ist die Erschwerniszulage klar geregelt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zulage in der festgelegten Höhe. Zahlt der Arbeitgeber diese nicht oder nicht in der vereinbarten Höhe, sollte ein Anwalt, der im Arbeitsrecht spezialisiert ist, eingeschaltet werden.
Ist die Erschwerniszulage steuerfrei?
Erschwerniszulagen gehören ganz normal zum Arbeitsentgelt. Das bedeutet, sie sind nicht nur steuerpflichtig, sondern auch sozialversicherungspflichtig. Zulagen sind auf der Entgeltbescheinigung separat ausgewiesen. Nicht zu verwechseln ist die Erschwerniszulage mit Zuschlägen für Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit. Diese Zulagen sind zumindest bis zu einer bestimmten Höhe tatsächlich steuerfrei. Sie gelten jedoch nicht als Erschwerniszulage.
Tipp: Erschwerniszulagen unterliegen hingegen sehr wohl dem Pfändungsschutz. Dies ist in § 850a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) deutlich geregelt.
In diesen Fällen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden
Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Das kann zahlreiche Gründe haben. Häufig dreht sich dies um die finanzielle Vergütung. Streiten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Erschwerniszulage, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zeitnah einzustellen.
Ein Anwalt, der im Arbeitsrecht spezialisiert ist, kennt sich detailliert mit den Rechten und Pflichten beider Parteien aus und kann rechtssicher beraten. In vielen Fällen wirkt sich seine Tätigkeit positiv auf den Konflikt aus, sodass möglicherweise sogar ein Gang vor Gericht vermieden werden kann.
Ist der gerichtliche Prozess unvermeidbar, klärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht seinen Mandanten über seine Chancen und Möglichkeiten auf, entwickelt eine Strategie und vertritt ihn vor Gericht. Generell haben Laien eine deutlich höhere Chance, einen Prozess zu gewinnen, wenn sie sich rechtssicher beraten lassen.