WETTBEWERBSRECHT
EU-Gericht bestätigt Rekordbußgeld gegen Google
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Geld © Symbolgrafik:© eyetronic- stock.adobe.com
Luxemburg (jur). Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei der Software für Smartphones muss Google eine Geldbuße von über vier Milliarden Euro bezahlen. Das hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in Luxemburg entschieden (Az.: T-604/18). Es handelt sich um die bislang höchste Geldbuße der EU, die das EuG bestätigt hat. Dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts waren 2018 etwa 80 Prozent der in der EU verwendeten Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android ausgestattet. Nutzer dieser Geräte sind zudem auf den „Play-Store“ von Google angewiesen, um gewünschte Anwendungen auf ihr Gerät laden zu können.
2018 warf die EU-Kommission Google eine unzulässige Bündelung des Play-Stores mit anderen Google-Diensten vor. Konkret mussten die Gerätehersteller auch den Google-Browser Chrome und die Suchmaschine Google Search vorinstallieren, um eine Lizenz für den Play-Store zu erhalten. Zudem war diese Lizenz teils an die Verpflichtung der Hersteller gekoppelt, keine Geräte zu verkaufen, die mit nicht von Google zugelassenen Versionen des Betriebssystems Android ausgestattet sind.
Das Geschäftsmodell von Google besteht in der Verwendung und Verknüpfung der bei den Nutzern der verschiedenen Google-Diensten erhobenen Daten, insbesondere für Werbezwecke. Die damit erzielten Einnahmen gibt Google teilweise an kooperierende Gerätehersteller und Netzbetreiber weiter. Hier rügte die EU-Kommission, dass Google diese Zahlungen teils von der Bedingung abhängig gemacht habe, dass die Gerätehersteller keinen konkurrierenden Suchdienst zu Google Search vorinstallieren.
Insgesamt sei es Google darum gegangen, die marktbeherrschende Stellung seines Suchdienstes Google Search auszubauen. Im Juli 2018 verhängte die EU-Kommission gegen Google eine Sanktion wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung eine Geldbuße in Höhe von 4,343 Milliarden Euro. Dies ist die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße.
Das EuG hat dies nun im Wesentlichen bestätigt. Die Luxemburger Richter machten lediglich Abstriche bei der Teilung bestimmter Einnahmen mit den Geräteherstellern. Solche Vereinbarungen seien für sich genommen noch nicht wettbewerbswidrig. Die Luxemburger Richter setzten das Bußgeld daher auf 4,125 Milliarden Euro herab, was aber ebenfalls einen EU-weiten Rekord bedeutet.
Insgesamt habe die EU-Kommission die relevanten Märkte richtig beschrieben und die Wettbewerbssituation von Google angemessen bewertet. Durch die Pflicht der Gerätehersteller zur Vorinstallation bestimmter Google-Dienste entstehe eine Neigung der Nutzer, diese Dienste dann auch zu verwenden.
Die Höhe der Geldbuße rechtfertigte das EuG wie schon die Kommission mit der Schwere und Dauer der Wettbewerbsverstöße. Google habe diese Verstöße auch vorsätzlich begangen.
Gegen dieses Urteil können Google und sein Mutterkonzern Alphabet noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Im Juni 2017 hatte die EU-Kommission bereits ein Bußgeld gegen Google in Höhe von 2,42 Milliarden Euro wegen einer missbräuchlichen Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes Google Shopping in der marktbeherrschenden Suchmaschine Google Search verhängt – die bislang zweithöchste Wettbewerbsbuße der EU. Am 10. November 2021 hatte das EuG auch dies bestätigt (Az.: T-612/17). Das Verfahren ist derzeit aber noch beim EuGH anhängig (dort Az.: C-48/22 P).
Mit 1,49 Milliarden Euro richtet sich auch das dritthöchste Bußgeld der EU gegen Google. Hier geht es um wettbewerbswidriges Verhalten bei „Google AdSense“, einem Dienst, mit dem Google zielgerichtete Werbung an andere Internetseiten vermittelt. Hierzu hatte das EuG am 4. Mai 2022 verhandelt, das Urteil ist aber noch nicht verkündet (Az.: T-334/19).
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock