ERBSCHAFTSTEUERRECHT
EU Klage gegen Spanien wegen Erbschaftssteuer
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Die EU Kommission hat am 7. März 2012 Klage gegen Spanien wegen diskriminierender Besteuerung von Gebietsfremden bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eingereicht (Rechtssache C-127/12) . Die EU Kommission geht davon aus, dass die steuerrechtliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften europäisches Recht verletzt.
Anmerkung:
Die Europäische Kommission hatte bereits am 5. Mai 2010 und 17. Februar 2011 aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften zu bringen. Mangels Änderungen hatte die EU Kommission am 27. Oktober 2011 beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Klage wurde nun eingereicht.
Es wird allgemein erwartet, dass Spanien im Zusammenhang mit der Klage das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ändern wird. Bitte lesen Sie zur spanischen Erbschaftsteuer auch unseren Beitrag "Spanische Erbschaftsteuer - Einführung" mit weiteren vertiefenden Links.
Wir empfehlen das Verfahren weiter zu beobachten. Sollte eine Verletzung von europäischem Recht festgestellt werden, sollten Personen, welche – zu hohe – Steuern gezahlt haben, diese zurückverlangen.