EU-RECHT
EU muss russische Propaganda auf RT France nicht dulden
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Luxemburg (jur). Der russische Staatssender RT France darf sein Programm wegen der darin enthaltenen systematischen Propaganda weiter nicht ausstrahlen. Da RT France mit seinen Informationen die militärische Aggression gegen die Ukraine rechtfertigt und die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der EU bedroht, durfte der EU-Rat die Sendeaktivitäten in der EU verbieten, urteilte am Mittwoch, 27. Juli 2022, die Große Kammer des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg (Az.: T-125/22).
Der EU-Rat hatte am 1. März 2022 wegen des Angriffs Russlands auf die Ukraine unter anderem beschlossen, die Sendeaktivitäten der „staatlichen Desinformationskanäle Russia Today und Sputnik“ in der gesamten EU vorläufig auszusetzen.
RT France wollte beim EuG zunächst mit einer einstweiligen Anordnung das Aussetzen seiner Sendetätigkeiten für nichtig erklären lassen. Die Maßnahmen würden „dramatische“ wirtschaftliche, finanzielle und menschliche Folgen nach sich ziehen, klagte der Sender.
Doch der Präsident des EuG, Marc van der Woude, wies mit Beschluss vom 30. März 2022 den Eilantrag von RT France ab (Az.: T-125/22 R; JurAgentur-Meldung vom Entscheidungstag). Die Interessenabwägung falle zugunsten des EU-Rates aus.
Auch im Hauptsacheverfahren hatte RT France nun keinen Erfolg. Der EU-Rat habe bei der Durchführung restriktiver Maßnahmen einen großen Ermessensspielraum, urteilte die Große Kammer des EuG nun erstmals im beschleunigten Verfahren. Den Luxemburger Richtern zufolge war es unerlässlich, dass die EU rasch auf die Propagandatätigkeit der RT-Gruppe und insbesondere von RT-France reagiert. Unter den gegebenen Umständen seien die EU-Behörden auch nicht verpflichtet gewesen, RT France vor dem vorübergehenden Sendeverbot anzuhören.
Der EU-Rat habe mit dem Sendeverbot die Meinungs- und Informationsfreiheit des russischen Staatssenders beschränken dürfen. So müsse davon ausgegangen werden, dass RT France auch künftig die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine massiv medial unterstützen würde. Der Sender habe nicht belegen können, dass er ausgewogen über den Konflikt berichtet. Er werde zudem vollständig vom russischen Staat finanziert.
Die systematische Propaganda durch die vom russischen Staat kontrollierten Medien stelle auch eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der EU dar. Das Sendeverbot sei daher gerechtfertigt. Es sei nicht zu beanstanden, dass der EU-Rat so Druck auf die russischen Behörden ausüben will, damit die militärische Aggression in der Ukraine beendet werde.
Das Sendeverbot greife zudem nicht unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit von RT France ein, da es nur vorübergehend sei.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock