STEUERRECHT
EU plant Bekämpfung von Steuerkriminalität
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Nach den Enthüllungen über Steuerskandale in den vergangenen Jahren hat das EU-Parlament einen Sonderausschuss für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einberufen. Rund ein Jahr später veröffentlicht der Ausschuss nun seinen Abschlussbericht mit Vorschlägen für eine gerechtere und effektivere Steuergesetzgebung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerkriminalität in der EU.
Verfolgung auf europäischer Ebene
2016 folgte auf die Enthüllungen der „Panama Papers“ ein Sturm an Debatten über Steueroasen im Ausland und der Sanktion von Steuerhinterziehung, auch innerhalb der Europäischen Union. Diese und andere Enthüllungen zeigen zwar, dass die Probleme der Steuerkriminalität über die Grenzen der EU hinausgehen. Dennoch hat das EU-Parlament am 01.03.2018 die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Frage der Bekämpfung von Steuerkriminalität innerhalb der EU beschlossen. Ein Jahr später folgt nun das ernüchternde Fazit der Untersuchungen –Bei der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Europa gibt es noch einiges zu tun.
Der Ausschuss hat auch Vorschläge unterbreitet, die das Parlament nun angenommen hat. Hauptsächlich sehen die Vorschläge vor, dass in Zukunft die Verfolgung von Finanzkriminalität vermehrt auf einer übergeordneten europäischen Eben erfolgen soll. Verschiedene Maßnahmen sollen für eine effektivere Bekämpfung der Probleme innerhalb der EU sorgen.
Ausschuss stellt Maßnahmenkatalog vor
Einer der Vorschläge sieht eine „europäische Finanzpolizei“ vor, um auf einer länderübergreifenden Ebene die Probleme wachsender Steuerkriminalität zu bekämpfen. Auch die Entwicklung einer EU-Finanzinformationseinheit und die Einführung einer EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche sieht der Vorschlag des Sonderausschusses vor. Hinzukommen soll zusätzlich ein globales Steuerorgan innerhalb des UN-Systems. Vieles soll damit auf übergeordneter europäischer Ebene geregelt und überwacht werden.
Der Ausschuss bemängelt insbesondere den fehlenden Willen der einzelnen Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen. Diese würden bisher häufig nicht konsequent gegen Steuerkriminalität in ihrem Land vorgehen. Einige der Mitgliedstaaten seien aufgrund ihrer Regelungen sogar wahre Steueroasen, die eine aggressive Steuerplanung ermöglichten. Dagegen soll nun durch vermehrte Regelungen auf europäischer Ebene entgegengewirkt werden.
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