EU-RECHT
EU plant verbesserten Verbraucherschutz –umfassende Neuregelungen im Online-Handel
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Der Online-Handel spielt sich längst nicht mehr nur innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ab. Waren und Dienstleistungen werden in der Europäischen Union über Ländergrenzen hinweg angeboten. Nun hat das EU-Parlament eine Warenhandelsrichtlinie zur Harmonierung unterschiedlicher Regelungen der Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht. Ziel soll es sein, einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, um so Verbrauchern und Unternehmern einen besseren Zugang zu Online-Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das neue europäische Warenhandelsrecht
Mit der Ausweitung des europäischen Binnenmarktes kommt es vermehrt zu Kollisionen unterschiedlicher Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Damit soll nun Schluss sein. Vermeiden sollen das in Zukunft einheitliche Regelungen im Warenhandel. Das EU-Parlament hat am 26.03.2019 neue Regelungen für einen verbesserten Verbraucherschutz beschlossen.
So sollen besonders im Bereich der Gewährleistungsrechte bald einheitliche Regelungen gelten. Gerade in Bezug auf die Beweislast bei Mängeln von Kaufgegenständen soll eine vereinfachte Geltendmachung von Gewährleistungsrechten in Zukunft möglich werden. Nun soll eine Vermutung für eine anfängliche Mangelhaftigkeit eines Kaufgegenstandes auch dann bestehen, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung des Kaufgegenstandes zeigt. Bei einer kontinuierlichen Lieferung von Waren soll dasselbe gelten. Bisher gilt eine solche Vermutung in Deutschland nur für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Erhalt der Ware. Mit der zeitlichen Ausweitung würden Verbraucherrechte also auch hierzulande deutliche gestärkt.
Verbraucherschutz im Gewährleistungsfall
Aber auch der Zeitraum, in denen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers generell gewährt werden müssen, soll in Zukunft einheitlich in der EU geregelt sein. In Zukunft soll diese Frist mindestens zwei Jahre andauern. Dies gelte zumindest bei einer einmaligen Lieferung. Bei kontinuierlichen Lieferungen gelte die Frist für den Lauf der Vertragsdauer.
Dabei sollen die Warenhandelsrichtlinien sowohl für den Online-Handel innerhalb der EU, als auch im klassischen Einzelhandel gelten.
Auch bei neueren Fragestellungen, wie bei sogenannten „intelligenten“ Waren, soll die Richtlinie einheitliche Bewertungsgrundlage sein. Mit „intelligenten“ Waren sind solche Geräte gemeint, die mit einer besonderen Technologie ausgestatte sind und so den Alltag eines Verbrauchers vereinfachen sollen. Bestes Beispiel dafür sind Geräte aus dem Smart Home Bereich, wie der intelligente Kühlschrank, der beispielsweise mittels Spracherkennung bedient werden kann. Diese und andere Geräte arbeiten dabei mit einer besonderen Software.
Nach Vorstellung der EU sollen die Verbraucher in Zukunft beim Kauf eines solchen Geräts ein Recht auf Erhalt der notwendigen Updates innerhalb eines angemessenen Zeitraumes haben, um das System auch vollständig nutzen zu können. Welche Zeit für kostenlose Updates dabei angemessen ist, soll sich insbesondere aus dem Warenwert, dem Zweck des Geräts und seiner digitalen Elemente bestimmen.
Einheitlicher Markt erfordert einheitliche Regelungen
Die Richtlinie sieht insgesamt eine erhebliche Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten vor. Damit soll vor allem auch dem länderübergreifenden E-Commerce innerhalb der EU Rechnung getragen werden. Spielen sich Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten ab, müssen klare Regelungen herrschen. Die geltenden Spielregeln im Online-Handel sollen mit der neuen Richtlinie damit noch eindeutiger werden.
Weitere Informationen zum Online-Handel finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html