MIETRECHT
Schimmelpilz nach Austausch der alten Doppelkastenfenster gegen moderne Isolierglasfenster
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
Muss der Vermieter auf die Notwendigkeit eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhaltens extra hinweisen?
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München 1 (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach einen zwei- bis dreimaligen Stoßlüften (fünf Minuten bei weit geöffnetem Fenster) dürfte noch zumutbar sein.
Tipp Mieter: Kommt es zu Streitigkeiten über Feuchtigkeit in der Wohnung, muss der Mieter regelmäßig ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten vortragen. Hierfür ist es erforderlich, dass er vortragen kann, zwei- bis dreimal am Tag sämtliche Fenster der Wohnung für fünf Minuten weit geöffnet zu haben. Hierfür sollten ggf. auch Zeugen benannt werden können. Insbesondere nach dem Einbau von Isolierglasfenstern kommt es in Wohnungen, die im übrigen an der Fassade nicht isoliert werden, häufig zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung. Der Schimmel ist oft erst zu erkennen, wenn sich die betroffenen Flächen verfärben. Er auch bereits erheblich früher, kann eine Gesundheitsgefährdung von den auffliegenden Sporen entstehen.
Tipp Vermieter: Es ist äußerst zweckmäßig, im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung eine genaue Regelung zur Beheizung und Lüftung der Wohnung aufzunehmen.