ZIVILRECHT
Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Injustice"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Injustice".
Über den Film "Injustice":
Der Film "Injustice" ist ein US-amerikanischer Animations-Superhelden Film aus dem Jahr 2021. Der Film erschien im Oktober 2021. Er basiert auf einem gleichnamigen Videospiel aus dem Jahr 2013. Regie führte Matt Peters.
Der Film "Injustice" handelt von dem Bösewicht Joker. Auf einer alternativen Erde ist Joker inzwischen gelangweilt davon, Batman das Leben schwer zu machen. Stattdessen widmet er sich dem "Mann aus Stahl" und bringt Superman mit einer List dazu, dessen Freundin Lois Lane und ihr ungeborenes Kind zu töten. Als er diese Grenze überschritten hat, will Superman die Kontrolle über die Erde übernehmen und ein Friedensregime errichten, dass die Menschen zum Frieden zwingen soll. Batman und sein Gefolge wollen ihn aufhalten.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Injustice" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.