ZIVILRECHT
Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "The 355"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The 355".
Über den Film "The 355":
Der Film "The 355" ist ein US-amerikanischer Agentenfilm aus dem Jahr 2022. Der Film erschien am 06. Januar 2022. Regie führte Simon Kinberg.
Der Film "The 355" handelt von der CIA-Agentin Mace. Mace muss mir ihrer deutschen Rivalin Marie, einer britischen Computerspezialistin namens Khadijah und der kolumbianischen Psychologin Graciela zusammenarbeiten, nachdem eine streng geheime Waffe der falschen Organisation in die Hände gefallen ist. Nur gemeinsam können die international agierenden Geheimagentinnen verhindern, dass die Welt ins Chaos gestürzt wird. Jeder Schritt der Frauen wird von einer mysteriösen fünften Frau verfolgt.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "The 355" vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.