URHEBERRECHT
Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. Entertainment Inc. | „Ted Lasso“
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
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Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um die amerikanische Sitcom-Serie „Ted Lasso“. Die Abmahnung wird im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über die Serie „Ted Lasso“:
Ted Lasso ist eine US-amerikanische Comedy-Serie. Sie hatte am 14. August 2020 Weltpremiere. In der Serie geht es um den amerikanischen College-Football-Trainer Ted Lasso der als Trainer einer mittelmäßigen englischen Premier-League-Mannschaft, des fiktiven AFC Richmond, rekrutiert wird, obwohl er keine Erfahrung im Fußball hat. Im Verlauf der Serie versucht er, die zynischen Spieler und skeptischen Fans des Vereins von sich zu überzeugen. Die Hauptrolle ist besetzt mit Jason Sudeikis.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Serie „Ted Lasso“ bzw. einzelne Folgen der Serie mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.350,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro gefordert. Die insgesamt geforderte Summe beträgt 1.658,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.