URHEBERRECHT
Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer wegen „Mulan“
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Filesharing des Films „Mulan“ ab.
„Mulan“ ist ein US-amerikanischer Abenteuerfilm aus dem Jahr 2020 von der Regisseurin Niki Caro.
Über den Film:
Hua Mulan ist die älteste Tochter eines hoch geehrten Kriegers. Als der Kaiser befiehlt, dass ein Mann aus jeder Familie in der Armee dienen muss, als die Rouran ins Kaiserreich einfallen, springt Mulan, als Mann getarnt, für ihren kranken Vater ein. Sie nimmt den Namen Hua Jun an und wird einer von Chinas größten Kriegern. Während des Kriegs offenbart sie ihr Geschlecht und wird verstoßen. Trotzdem kämpft sie weiter für den Kaiser und wird nach Fürsprache ihrer ehemaligen Kameraden wieder in die Armee aufgenommen. Nachdem sie von einem Hinterhalt, währenddem der Kaiser in der Kaiserstadt getötet werden soll, erfährt, führt sie eine kleine Gruppe von Kriegern an, um den Kaiser zu beschützen, was letztendlich auch gelingt.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film illegal im Internet zum Download bereitgestellt zu haben. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird ein Schadensersatz gefordert. Zur außergerichtlichen Beilegung wird ein Pauschalbetrag verlangt. Letztendlich wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.