URHEBERRECHT
Frommer Legal mahnt wegen Filesharing – so verhalten Sie sich richtig
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Abmahnung von Frommer Legal wegen Filesharing: Was Sie jetzt tun müssen
Eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharing ist für viele Internetnutzer ein unerfreuliches und oft beunruhigendes Ereignis. Diese Kanzlei ist bundesweit bekannt dafür, im Auftrag von Rechteinhabern aus der Film-, Musik- und Unterhaltungsbranche angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsennetzwerken zu verfolgen. Meist geht es dabei um das unerlaubte Anbieten (Upload) von Filmen, Serien, Musikstücken oder Computerspielen.
Wer erhält eine solche Abmahnung?
Typischerweise richten sich die Schreiben von Frommer Legal an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die angebliche Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. Das kann der Hauptmieter einer Wohnung sein, ein Elternteil, der Anschlussinhaber in einer Wohngemeinschaft oder auch der Inhaber eines Firmenanschlusses. Oft sind diese Personen selbst gar nicht diejenigen, die den Filesharing-Dienst genutzt haben.
Was fordert Frommer Legal in der Abmahnung?
Eine Abmahnung wegen Filesharing von Frommer Legal enthält in der Regel zwei Kernforderungen:
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Abgabe einer Unterlassungserklärung: Sie werden aufgefordert, eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an Frommer Legal zurückzusenden. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, die beanstandete Handlung zukünftig zu unterlassen.
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Zahlung einer Pauschale: Zusätzlich wird die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags gefordert. Dieser Betrag setzt sich meist aus einem Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung und einem Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zusammen. Die geforderten Summen liegen häufig im Bereich von 700 bis 1.000 Euro.
Warum Sie nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben sollten
Viele Empfänger einer solchen Abmahnung fühlen sich unter Druck gesetzt und sind versucht, die geforderte Summe zu zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um die Angelegenheit schnell aus der Welt zu schaffen. Davon ist jedoch dringend abzuraten!
Eine ungeprüfte Zahlung oder die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung kann weitreichende Nachteile haben:
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Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft sehr weit gefasst und kann ein Schuldeingeständnis beinhalten, das Ihre Rechtsposition erheblich verschlechtert.
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Die geforderte Pauschale ist nicht in jedem Fall in voller Höhe berechtigt oder verhandelbar.
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Die entscheidende Frage, wer die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat, ist oft ungeklärt. Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch für Rechtsverletzungen anderer Nutzer Ihres Anschlusses, auch wenn Sie zunächst in der Beweispflicht stehen können.
Die zentrale Haftungsfrage: Wer war's wirklich?
Ein Kernpunkt bei der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen ist die Klärung der sogenannten Anschlussinhaberhaftung. Sie als Anschlussinhaber haften nicht, wenn Sie nachweisen können, dass nicht Sie die Rechtsverletzung begangen haben und Sie Ihren Internetanschluss ausreichend gesichert hatten und die Personen, die Ihren Anschluss mitnutzen durften (z.B. Familienmitglieder, WG-Bewohner), über die Illegalität von Filesharing belehrt haben.
Die Abmahner stützen sich bei Filesharing-Abmahnungen auf die durch den Internetprovider ermittelte IP-Adresse. Die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem Internetanschluss ist technisch möglich. Der Beweis, wer genau zu diesem Zeitpunkt über diesen Anschluss Filesharing betrieben hat, ist jedoch oft schwierig zu führen und nicht immer rechtssicher [siehe auch unseren Artikel zur Abmahnung Frommer Legal auf kanzlei-kramarz.de/abmahnung-frommer-legal/].
Ihr richtiger Umgang mit der Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, ist besonnenes Handeln gefragt. Beachten Sie unbedingt folgende Schritte:
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Ruhe bewahren und Fristen beachten: Lesen Sie das Schreiben genau durch und notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall, da sonst rechtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung drohen, die zusätzliche Kosten verursachen.
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Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben: Leisten Sie keine Zahlung und unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen.
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Haftungsfrage klären: Überlegen Sie genau, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.
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Technische Beweismittel sichern: Sichern Sie, falls möglich und relevant, technische Beweismittel (z.B. Router-Logs, falls vorhanden).
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Juristische Hilfe einholen: Suchen Sie umgehend anwaltlichen Rat bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Die modifizierte Unterlassungserklärung und die Reduzierung der Kosten
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird zunächst die Abmahnung umfassend prüfen. Oft kann anstelle der beigefügten Erklärung eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist rechtlich ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, enthält aber kein unnötiges Schuldeingeständnis und ist inhaltlich auf das Notwendigste beschränkt.
Darüber hinaus kann ein Anwalt die Höhe der Zahlungsforderung überprüfen und mit Frommer Legal über eine Reduzierung verhandeln oder die Forderung, falls sie unberechtigt ist, vollständig zurückweisen.
Benötigen Sie Hilfe bei einer Abmahnung von Frommer Legal?
Abmahnungen wegen Filesharing können komplex sein, insbesondere wenn es um die Haftung des Anschlussinhabers und die Beweisführung geht. Eine kompetente rechtliche Beratung ist unerlässlich, um teure Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu wahren.
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bin ich Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Abmahnungen wegen Filesharing. Ich prüfe Ihre Abmahnung sorgfältig und entwickle gemeinsam mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.
Nutzen Sie mein Angebot einer kostenlosen telefonischen Erstberatung. In diesem unverbindlichen Gespräch können Sie mir Ihren Fall schildern und eine erste Einschätzung erhalten.
Besuchen Sie meine Website [kanzlei-kramarz.de] für weitere Informationen zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten und Rechtstipps. Spezifische Details zu Abmahnungen von Frommer Legal finden Sie auch in meinem Artikel unter [https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-frommer-legal/].
Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, um Ihre Abmahnung prüfen zu lassen und eine fundierte Beratung zu erhalten:
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Eine schnelle und professionelle Reaktion ist bei Abmahnungen entscheidend.