VERKEHRSRECHT
Geblitzt und Fahrverbot Teil 1
Autor: Thomas Brunow - Rechtsanwalt
Ein Fahrverbot trifft einen Betroffenen in der Regel schwerer als eine eventuell höhere Geldbuße. Mit einem Fahrverbot geht oftmals nicht nur die reine Bewegungsfreiheit verloren; vielmehr hindert ein Fahrverbot viele Betroffene die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
Geblitzt und Fahrverbot Teil 1 behandelt die Vermeidung eines Fahrverbots bei Geltendmachung einer besonderen Härte
Bei Geschwindigkeitsverstößen wird in der Regel ein Fahrverbot angeordnet,
- bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h
- bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb von geschlossenen Ortschaften um mehr als 30 km/h
- sowie bei einem beharrlichen Pflichtverstoß - u.a. bei 2 Verstößen innerhalb eines Jahres mit 26 km/h und mehr
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Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de